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Sperrmüll
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Sperrige Abfälle werden nur von privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen abgeholt. Melden Sie die Abfuhr telefonisch unter der Rufnummer 02403/71652 oder mit Hilfe des Online-Formulars an.
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Was wird abgeholt?
Sperrige Haushaltsgegenstände, die von ihrer Größe her nicht in
die Restmülltonnen oder in die amtlichen, gebührenpflichtigen Müllsäcke
passen, maximal 50 kg wiegen und nicht größer als 2,00 m x 1,00 m x 0,75
m sind:
- Holzmöbelstücke: z.B. Schränke, Anrichten, Tische, Stühle
- Teppichböden
- Metallschrott: z.B. Sprungfederrahmen, Metalleinsatz der Spüle, Fahrräder
- Elektrische Haushaltsgroßgeräte: z.B. Küchenherde, Waschmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen
- Elektrische Geräte: z.B. Fernseher, Radiogeräte, Staubsauger, Computer, Monitore und Drucker
- Elektrische Kleingeräte: z.B. Kaffeemaschinen, Toaster, Bügeleisen
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen
- Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe in die Abfallbehälter oder amtlichen Restabfallsäcke passen
- Befüllte Kartons und Säcke
- Gegenstände und Abfälle, die bei Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten anfallen: z. B. Steine, Türen, Verglasungen, Waschbecken, Heizkörper
- Autoreifen, Kraftfahrzeugteile
Stellen Sie bitte die sperrigen Abfälle unverpackt, gut sichtbar und unfallsicher am Tage der Abfuhr bis 6.00 Uhr zur Abholung bereit.
WICHTIG: Achten Sie darauf, dass niemand etwas unbefugt dazustellt! diese Abfälle wird nicht mitgenommen, wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt.
Wenn Sie Fragen haben zu Abfallarten und wie diese Entsorgt werden können, wende Sie sich an die Abfallberatung
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