Soziale Trainingskurse können als Weisungen oder im Rahmen des Diversionsverfahrens (Einstellungen des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft) durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei Jugendlichen (14- 17 Jahren) und Heranwachsenden (18- 21 Jahren) "angeordnet" werden. Dabei ist die Soziale Gruppenarbeit ein gruppenpädagogisches Angebot für Jugendliche/ Heranwachsende mit persönlichen Problemen, die mit nicht unerheblichen Delikten strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Übergreifende Zielvorstellung ist die Förderung von Verantwortlichkeit und Kontinuität, Konfliktfähigkeit, Selbstständigkeit und Selbstwertgefühl. Durch die Sozialen Trainingskurse stehen zudem im Jugendstrafrecht Alternativen zu Arbeits-oder Haftstrafen zur Verfügung.
Beantragung, Verfahren
Die Jugendgerichtshilfe lädt die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden nach einer entsprechenden Information durch die Staatsanwaltschaft (Diversionsverfahren) oder nach einem entsprechenden Urteil eines Gerichtes zu einem Gespräch ins Jugendamt ein. Danach wird der Jugendliche/ Heranwachsende zu dem nächsten Sozialen Trainingskurs gemeldet. Diese werden durch die Jugendgerichtshilfe in Kreis und Stadt Aachen im Verbund durchgeführt. Im Einzelnen werden folgende Trainingskurse angeboten:
Seminar Sucht und Rausch (Jugendliche/Heranwachsende, die im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes strafrechtlich in Erscheinung getreten sind)
Konkflikttraining (Jugendliche/Heranwachsende, die beispielsweise auf Grund einer Körperverletzung verurteilt wurden)
Eigentumsinformationsseminar (sinnvoll bei Eigentumsdelikten)
Verkehrssicherheitstraining und Verkehrsinformationsabend (Jugendliche und Heranwachsende mit Straftaten im Verkehrsbereich)
Sozialer Trainingskurs (Jugendliche und Heranwachsende, die bereits mehrfach bzw. nicht unerheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten sind)