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  Anliegen

Täter-Opfer-Ausgleich

Das Angebot wirkt auf eine Konfliktregelung zwischen jugendlichem/ heranwachsenden Täter und Opfer hin. Kern ist ein Ausgleichsgespräch unter Mithilfe eines Vermittlers (Jugendgerichtshelfers). Das Opfer hat meist unmittelbar seelisch, körperlich und wirtschaftlich unter dem Verhalten des Täters zu leiden. Durch die Begegnung mit dem Geschädigten lernt der junge Täter die persönlichen wie materiellen Auswirkungen seiner Tat auf das Opfer kennen. Das Opfer wird bei seinen berechtigten Interessen an der Schadenswiedergutmachung unterstützt.
Aus jeweils subjektiver Sicht wird die Tat aufgearbeitet. Der Täter arbeitet dabei aktiv an der Konfliktlösung und Schadensregulierung mit.
  
Als Form der außergerichtlichen Konfliktlösung dient der Täter- Opfer- Ausgleich insbesondere der Vermeidung eines förmlichen Strafverfahrens (Diversion).

  Beantragung, Verfahren

Meist einmaliges Ausgleichsgespräch, dem vielfache Vorgespräche mit den einzelnen Beteiligten (ggfls. auch Rechtsanwälte) vorausgehen.  Darüber hinaus werden vereinbarte Leistungen überwacht.

  benötigte Unterlagen

keine
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-577

  Ansprechpartner
Silvia Frings
Zimmer 233b
2. Etage
Telefon  02403/71-485
Telefax  02403/60999-082

silvia.frings@eschweiler.de
Ludger Leister
Zimmer 233a
2. Etage
Telefon  02403/71-283
Telefax  02403/60999-166

ludger.leister@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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