Das Angebot wirkt auf eine Konfliktregelung zwischen jugendlichem/ heranwachsenden Täter und Opfer hin. Kern ist ein Ausgleichsgespräch unter Mithilfe eines Vermittlers (Jugendgerichtshelfers). Das Opfer hat meist unmittelbar seelisch, körperlich und wirtschaftlich unter dem Verhalten des Täters zu leiden. Durch die Begegnung mit dem Geschädigten lernt der junge Täter die persönlichen wie materiellen Auswirkungen seiner Tat auf das Opfer kennen. Das Opfer wird bei seinen berechtigten Interessen an der Schadenswiedergutmachung unterstützt. Aus jeweils subjektiver Sicht wird die Tat aufgearbeitet. Der Täter arbeitet dabei aktiv an der Konfliktlösung und Schadensregulierung mit.
Als Form der außergerichtlichen Konfliktlösung dient der Täter- Opfer- Ausgleich insbesondere der Vermeidung eines förmlichen Strafverfahrens (Diversion).
Beantragung, Verfahren
Meist einmaliges Ausgleichsgespräch, dem vielfache Vorgespräche mit den einzelnen Beteiligten (ggfls. auch Rechtsanwälte) vorausgehen. Darüber hinaus werden vereinbarte Leistungen überwacht.