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  Anliegen

Seminar Sucht und Rausch

Im Rahmen des Jugendstrafrechts sowie im Diversionsverfahren (Einstellung durch die Staatsanwaltschaft) ist es möglich, Jugendlichen (14- 17 Jahren) und Heranwachsende (18- 21 Jahren) die Weisung zu erteilen, an einem Seminar "Sucht und Rausch" teilzunehmen. Zielgruppe sind dabei Jugendliche/ Heranwachsende, die wegen geringfügiger Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (primär im Zusammenhang mit Alkohol- und Cannabisprodukten) auffällig geworden sind. Das Seminar soll dem Einzelnen Gelegenheit zur Selbsterfahrung und zur Auseinandersetzung mit dem Spannungsfeld Person- Droge- Umfeld bieten.

  Beantragung, Verfahren

Die Jugendgerichtshilfen aus Eschweiler und Aachen führen dieses Seminar im Wechsel durch. Die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden werden dabei durch Jugendämter im Kreisgebiet automatisch gemeldet.
  
Bei dem Seminar handelt es sich dann um eine gruppenpädagogische Maßnahme für maximal 8- 10 Teilnehmer. Das Seminar umfaßt ein Wochenende und ggfls. ein Nachfolgetreffen. Gesamtdauer ca. 20 Stunden.
  
Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar werden die Teilnehmer dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft durch die Jugendgerichtshilfe gemeldet.

  benötigte Unterlagen

Keine
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-577

  Ansprechpartner
Silvia Frings
Zimmer 233b
2. Etage
Telefon  02403/71-485
Telefax  02403/60999-082

silvia.frings@eschweiler.de
Ludger Leister
Zimmer 233a
2. Etage
Telefon  02403/71-283
Telefax  02403/60999-166

ludger.leister@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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