Im Rahmen des Jugendstrafrechts sowie im Diversionsverfahren (Einstellung durch die Staatsanwaltschaft) ist es möglich, Jugendlichen (14- 17 Jahren) und Heranwachsende (18- 21 Jahren) die Weisung zu erteilen, an einem Seminar "Sucht und Rausch" teilzunehmen. Zielgruppe sind dabei Jugendliche/ Heranwachsende, die wegen geringfügiger Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (primär im Zusammenhang mit Alkohol- und Cannabisprodukten) auffällig geworden sind. Das Seminar soll dem Einzelnen Gelegenheit zur Selbsterfahrung und zur Auseinandersetzung mit dem Spannungsfeld Person- Droge- Umfeld bieten.
Beantragung, Verfahren
Die Jugendgerichtshilfen aus Eschweiler und Aachen führen dieses Seminar im Wechsel durch. Die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden werden dabei durch Jugendämter im Kreisgebiet automatisch gemeldet.
Bei dem Seminar handelt es sich dann um eine gruppenpädagogische Maßnahme für maximal 8- 10 Teilnehmer. Das Seminar umfaßt ein Wochenende und ggfls. ein Nachfolgetreffen. Gesamtdauer ca. 20 Stunden.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar werden die Teilnehmer dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft durch die Jugendgerichtshilfe gemeldet.