 |
Home | Rathaus | Anliegen
 |
| Anliegen |
 |
 |
 |

Jugendstrafverfahren
 |

Im Strafverfahren gegen Jugendliche (14- 17 Jahre) und Heranwachsende (18- 20 Jahre) hat die Jugendgerichtshilfe gemäß dem Jugendgerichtsgesetz der Staatsanwaltschaft und dem Gericht einen ausführlichen Bericht über den bisherigen Lebensweg des Angeklagten, sein persönliches Umfeld und insbesondere über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu erstatten. In der Hauptverhandlung werden durch die Jugendgerichtshilfe alle pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache gebracht, die dem Richter helfen, eine für den Angeklagten angemessene Entscheidung zu finden. Dabei hat die Jugendgerichtshilfe auch die Möglichkeit, sollte es zu einer Verurteilung kommen, einen Vorschlag zum Strafmaß zu machen. Die Entscheidung, ob eine Verurteilung stattfindet und welches Strafmaß festgesetzt wird, trifft aber alleine der Jugendrichter. Die Jugendgerichtshilfe ist zudem in sehr vielen Fällen auch noch nach der Entscheidung des Richters in Bezug auf die Einhaltung besonderer richterlicher Weisungen und Auflagen zuständig.
 |
 |
| Beantragung, Verfahren |
 |
 |

Die Jugendgerichtshilfe lädt die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden spätestens nach Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu einem Gespräch ins Jugendamt ein. Dabei werden zum einen Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens gegeben bzw. die rechtlichen Konsequenzen aufgezeigt, zum anderen Daten für die Erstellung des Jugendgerichtshilfeberichts zusammen mit dem betroffenen Jugendlichen/ Heranwachsenden erarbeitet.
 |
|
 |
| benötigte Unterlagen |
 |
 |

keine
 |
|
 |
| zuständige Dienststelle |
 |
 |

Stadt Eschweiler |
| Abteilung Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-577
 |
 |
| Ansprechpartner |
 |
 |
 |
| Silvia Frings |
Zimmer 233b
2. Etage
Telefon 02403/71-485
Telefax 02403/60999-082
silvia.frings@eschweiler.de
 |
 |
| Ludger Leister |
Zimmer 233a
2. Etage
Telefon 02403/71-283
Telefax 02403/60999-166
ludger.leister@eschweiler.de
 |
 |
| Öffnungszeiten |
 |
 |

Die Einrichtung von regelmäßigen Sprechzeiten ist leider nicht möglich. Sie werden daher gebeten, bei Bedarf einen Gesprächstermin telefonisch zu vereinbaren. |
 Copyright © 07.02.2012 Stadt Eschweiler
 |