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  Anliegen

Jugendstrafverfahren

Im Strafverfahren gegen Jugendliche (14- 17 Jahre) und Heranwachsende (18- 20 Jahre) hat die Jugendgerichtshilfe gemäß dem Jugendgerichtsgesetz der Staatsanwaltschaft und dem Gericht einen ausführlichen Bericht über den bisherigen Lebensweg des Angeklagten, sein persönliches Umfeld und insbesondere über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu erstatten.
  
In der Hauptverhandlung werden durch die Jugendgerichtshilfe alle pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache gebracht, die dem Richter helfen, eine für den Angeklagten angemessene Entscheidung zu finden. Dabei hat die Jugendgerichtshilfe auch die Möglichkeit, sollte es zu einer Verurteilung kommen, einen Vorschlag zum Strafmaß zu machen. Die Entscheidung, ob eine Verurteilung stattfindet und welches Strafmaß festgesetzt wird, trifft aber alleine der Jugendrichter.
  
Die Jugendgerichtshilfe ist zudem in sehr vielen Fällen auch noch nach der Entscheidung des Richters in Bezug auf die Einhaltung besonderer richterlicher Weisungen und Auflagen zuständig.

  Beantragung, Verfahren

Die Jugendgerichtshilfe lädt die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden spätestens nach Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu einem Gespräch ins Jugendamt ein. Dabei werden zum einen Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens gegeben bzw. die rechtlichen Konsequenzen aufgezeigt, zum anderen Daten für die Erstellung des Jugendgerichtshilfeberichts zusammen mit dem betroffenen Jugendlichen/ Heranwachsenden erarbeitet.

  benötigte Unterlagen

keine
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-577

  Ansprechpartner
Silvia Frings
Zimmer 233b
2. Etage
Telefon  02403/71-485
Telefax  02403/60999-082

silvia.frings@eschweiler.de
Ludger Leister
Zimmer 233a
2. Etage
Telefon  02403/71-283
Telefax  02403/60999-166

ludger.leister@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Die Einrichtung von regelmäßigen Sprechzeiten ist leider nicht möglich. Sie werden daher gebeten, bei Bedarf einen Gesprächstermin telefonisch zu vereinbaren.

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