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Frauenförderplan

Mit Verabschiedung des Frauenförderplans durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eschweiler am 14.02.2001 wurde Frauenförderung zu einem integralen Bestandteil der Personalentwicklung und als Gemeinschaftsaufgabe definiert.

Neben der allgemeinen Förderung der Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern ist das Ziel des Frauenförderplans, eine noch vorhandene geschlechtsspezifische Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb der Beschäftigungsstruktur abzubauen und langfristig unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips eine paritätische Beschäftigung von Frauen und Männern in allen Bereichen und Funktionen zu erreichen. Darüber hinaus ist es gesetzlich vorgeschriebenes Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Der Frauenförderplan gilt für die Stadtverwaltung Eschweiler einschließlich aller rechtlich unselbständigen Organisationseinheiten mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren.

Der Frauenförderplan steht Ihnen zum Download im pdf-Format zur Verfügung:

Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.

  Beantragung, Verfahren


  benötigte Unterlagen


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Gleichstellungsbeauftragte
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-386

  Ansprechpartner
Sigrid Harzheim
Zimmer 171
1. Etage
Telefon  02403/71-394
Telefax  02403/60999-106

sigrid.harzheim@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

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