Mit Verabschiedung des Frauenförderplans durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eschweiler am 14.02.2001 wurde Frauenförderung zu einem integralen Bestandteil der Personalentwicklung und als Gemeinschaftsaufgabe definiert.
Neben der allgemeinen Förderung der Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern ist das Ziel des Frauenförderplans, eine noch vorhandene geschlechtsspezifische Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb der Beschäftigungsstruktur abzubauen und langfristig unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips eine paritätische Beschäftigung von Frauen und Männern in allen Bereichen und Funktionen zu erreichen. Darüber hinaus ist es gesetzlich vorgeschriebenes Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.
Der Frauenförderplan gilt für die Stadtverwaltung Eschweiler einschließlich aller rechtlich unselbständigen Organisationseinheiten mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren.
Der Frauenförderplan steht Ihnen zum Download im pdf-Format zur Verfügung: