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  Anliegen

Scheidungsurteile aus dem Ausland

Ausländische Scheidungsurteile sind in Deutschland nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung vorliegen. D.h. wer im Ausland geschieden wurde und in Deutschland z. B. neu heiraten möchte, hat zunächst sein ausländisches Scheidungsurteil anerkennen zu lassen. Für den Standesamtsbezirk Eschweiler ist das Oberlandesgericht Düsseldorf die zuständige Landesjustizverwaltung.
  Beantragung, Verfahren

Der Antrag wird vom Standesamt entgegengenommen und der Landesjustizverwaltung weitergeleitet.

Für die Prüfung der ausländischen Entscheidung erhebt die Landesjustizverwaltung Gebühren, die sich nach dem Einkommen des Antragstellers bemessen.


  benötigte Unterlagen

Nähere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Standesamt
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-325

  Ansprechpartner
Inge Fuchs
Zimmer 147
1. Etage
Telefon  02403/71-637
Telefax  02403/60999-083

inge.fuchs@eschweiler.de
Alexandra Hoven
Zimmer 145
1. Etage
Telefon  02403/71-255
Telefax  02403/60999-123

alexandra.hoven@eschweiler.de
Heinz Schmitz
Zimmer 145
1. Etage
Telefon  02403/71-460
Telefax  02403/60999-245

heinz.schmitz@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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