Ausländische Scheidungsurteile sind in Deutschland nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung vorliegen. D.h. wer im Ausland geschieden wurde und in Deutschland z. B. neu heiraten möchte, hat zunächst sein ausländisches Scheidungsurteil anerkennen zu lassen. Für den Standesamtsbezirk Eschweiler ist das Oberlandesgericht Düsseldorf die zuständige Landesjustizverwaltung.
Beantragung, Verfahren
Der Antrag wird vom Standesamt entgegengenommen und der Landesjustizverwaltung weitergeleitet.
Für die Prüfung der ausländischen Entscheidung erhebt die Landesjustizverwaltung Gebühren, die sich nach dem Einkommen des Antragstellers bemessen.
benötigte Unterlagen
Nähere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.