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Zuschüsse an Sportvereine

Sportförderung
Die Stadt Eschweiler bezuschusst alle Sport- und Schützenvereine auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 10.12.2003 beschlossenen Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports.
  
Bezuschusst werden danach:
  • Anschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen
  • Ersatz- bzw. Modernisierungsinvestitionen
  • Neuinvestitionen
  • Betriebskosten für nichtstädtische Einrichtungen

Jugendförderung
Eschweiler Sportvereine, die städtische und kreiseigene Sportanlagen als Regelnutzer in Anspruch nehmen und Vereinsjugendarbeit betreiben, erhalten eine Jugendförderung auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 29.03.2006 beschlossenen Richtlinien.

Pflegezuschüsse
Den Hauptnutzern bzw. den mit der Pflege der Sportanlagen der Stadt Eschweiler beauftragten Vereinen werden auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 29.03.2006 beschlossenen Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen monatliche Zuschüsse gewährt.

  Beantragung, Verfahren

Sportförderung
Der Antragsvordruck zur Vorlage bei der u.a. Dienststelle sowie die Richtlinien stehen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Drucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.

Jugendförderung
Grundlage für die Berechnung der Jugendförderung sind die jährlich von den Vereinen an den Landessportbund NRW mitzuteilenden Vereinsmitgliederzahlen zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres (Stärkemeldungen), die der u.a. Dienststelle vorzulegen sind. Der entsprechende Zuschussbetrag wird dem jeweiligen Verein im laufenden Jahr ohne zusätzlichen Antrag ausgezahlt.

Pflegezuschüsse
Für die Gewährung des Pflegezuschusses ist kein gesonderter Antrag einzureichen, dieser wird dem jeweiligen Verein automatisch ausgezahlt.

  benötigte Unterlagen

Dem Antragsvordruck für die Sportförderung sind zusätzlich zwei Kostenvoranschläge für die geplante Investition beizufügen.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Amt für Schulen, Sport und Kultur
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/60999-009

  Ansprechpartner
Helmut Friedrichs
Zimmer 111a
1. Etage
Telefon  02403/71-505
Telefax  02403/60999081

helmut.friedrichs@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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