Anschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen
Ersatz- bzw. Modernisierungsinvestitionen
Neuinvestitionen
Betriebskosten für nichtstädtische Einrichtungen
Jugendförderung Eschweiler Sportvereine, die städtische und kreiseigene Sportanlagen als Regelnutzer in Anspruch nehmen und Vereinsjugendarbeit betreiben, erhalten eine Jugendförderung auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 29.03.2006 beschlossenen Richtlinien.
Sportförderung Der Antragsvordruck zur Vorlage bei der u.a. Dienststelle sowie die Richtlinien stehen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Drucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Jugendförderung Grundlage für die Berechnung der Jugendförderung sind die jährlich von den Vereinen an den Landessportbund NRW mitzuteilenden Vereinsmitgliederzahlen zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres (Stärkemeldungen), die der u.a. Dienststelle vorzulegen sind. Der entsprechende Zuschussbetrag wird dem jeweiligen Verein im laufenden Jahr ohne zusätzlichen Antrag ausgezahlt.
Pflegezuschüsse Für die Gewährung des Pflegezuschusses ist kein gesonderter Antrag einzureichen, dieser wird dem jeweiligen Verein automatisch ausgezahlt.
benötigte Unterlagen
Dem Antragsvordruck für die Sportförderung sind zusätzlich zwei Kostenvoranschläge für die geplante Investition beizufügen.