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  Anliegen

Hilfe für Blinde und Gehörlose

Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als  Prozent beträgt oder bei denen anderweitige gleichgewichtige Störungen des Sehvermögens (z. B. Gesichtsfelderkrankungen) vorliegen. Als Nachweis ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen "Bl" eingetragen.

Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Landesblindengeld. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das Landesblindengeld in gekürzter Höhe. Diesen Personen steht allerdings ergänzendes Blindengeld nach dem SGB XII zu, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Gekürztes Blindengeld wird gewährt, wenn Blinde Leistungen bei häuslicher teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege der Pflegekassen der privaten Pflegeversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften erhalten. Leben Blinde in einer Einrichtung und werden die Kosten für den Aufenthalt ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger (z. B. Sozialamt, Pflegekassen) übernommen, so wird das Blindengeld um diese Leistung gekürzt. Die Kürzung erfolgt jedoch höchstens um 50 % des Blindengeldes.

Menschen in Nordrhein-Westfalen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag eine monatliche Hilfe. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.


  Beantragung, Verfahren

Anträge werden bei den Mitarbeitern des Sozialamtes aufgenommen und an den Landschaftsverband Rheinland - Landessozialamt -, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln-Deutz, zur weiteren Bearbeitung übersandt.

 


  benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sollten in einem persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern des Sozialamtes erfragt werden.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für soziale Angelegenheiten
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-538

  Ansprechpartner
Edith Mühldorf
Zimmer 240
2. Etage
Telefon  02403/71-727
Telefax  02403/60999-190

edith.muehldorf@eschweiler.de
Michaela Zentis
Zimmer 238
2. Etage
Telefon  02403/71-265
Telefax  02403/60999-304

michaela.zentis@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Eine Terminvergabe erfolgt montags bis freitags von 08.30 Uhr - 09.00 Uhr nach telefonischer Absprache mit Ihrem(r) Sachbearbeiter(in).

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