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  Anliegen

Darlehenserstattung nach dem SGB XII

Sie haben durch das Sozialamt der Stadt Eschweiler Leistungen nach dem SGB XII erhalten, die Ihnen nach den einschlägigen Vorschriften als Darlehen gewährt wurden. Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.

oder

Sie haben Leistungen des Sozialamtes zu Unrecht erhalten und sind nun durch das Sozialamt zur Rückzahlung der entstandenen Sozialhilfekosten verpflichtet. Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.

oder

Sie sind aufgrund der einschlägigen Vorschriften des SGB XII als Erbe oder infolge eigenen schuldhaften Verhaltens zum Ersatz von Sozialhilfekosten verpflichtet (Kostenersatz). Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.

  Beantragung, Verfahren

In der Regel beginnt das Verwaltungsverfahren mit einem Darlehens- oder Rückforderungsbescheid des Sozialamtes und geht somit von der Verwaltung aus.

Für die Gewährung von Darlehen nach dem SGB XII sind folgende Mitarbeiterinnen zuständig. Weitere Informationen erfahren Sie unter der Rubrik "Ansprechpartner" weiter unten.

Hilfeart nach dem SGB XII

 Mitarbeiterinnen 

alle Hilfen außer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  Edith Mühldorf
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Buchstaben A - Ha)  Daniel Schümmer
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Buchstaben He - Mi)  Thomas Guß
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Buchstaben Mo - U)

 Brigitte Pollmer

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Buchstaben V - Z)
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3.Kapitel SGB XII
 Sabrina Bertram


  benötigte Unterlagen

Die Rückforderung von sozialhilferechtlichen Darlehen und die Rückforderungen im Rahmen des Kostenersatzes verlangen die Überprüfung der persönlichen und finanziellen Situation des Zahlungspflichtigen, um bewerten zu können, ob und in welcher Höhe der Zahlungspflichtige zum jeweiligen Zeitpunkt zur Rückzahlung der gegen ihn bestehenden Forderung in der Lage ist.

Dazu benötigt die Sachbearbeitung in der Regel mindestens folgende Unterlagen:

  • Angaben über aktuelle persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
  • Immer: Aktuelle Einkommensnachweise (Zeitraum der letzten zwölf Monate umfassend)
  • Nachweise über regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen mit Nachweisen, die die laufende Befriedigung der Forderungen belegen (z. B. Kreditvertrag und laufende Kontoauszüge über Ratenzahlung)
  • Eventuell - bei Summe, die die eigenen monatlichen Zahlungsmöglichkeiten deutlich übersteigen - ein Stundungsantrag bzw. ein Antrag auf Gewährung einer Ratenzahlung.

Über die Erforderlichkeit, weitere Unterlagen einzureichen, kann oft erst nach einer ersten Kontaktaufnahme entschieden werden. Hilfreich ist es aber auf jeden Fall, sich vor einem Gesprächstermin einen Auskunftsbogen zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation aushändigen zu lassen.


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für soziale Angelegenheiten
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-538

  Ansprechpartner
Edith Mühldorf
Zimmer 240
2. Etage
Telefon  02403/71-727
Telefax  02403/60999-190

edith.muehldorf@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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