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Einschulung
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Die gesetzliche Schulpflicht beginnt für alle Kinder (auch für solche mit ausländischer Staatsangehörigkeit), die bis zum 30. Juni eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, am 01. August desselben Jahres. Die schulpflichtig werdenden Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten in der wohnortnächsten Grundschulen angemeldet werden. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen katholischer Grundschule, evangelischer Grundschule und Gemeinschaftsgrundschule. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 15. November des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht erfolgen.
Kinder, die das 6. Lebensjahr nach dem 30.06. vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schuljahresbeginn vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Der Antrag ist im Rahmen der Anmeldetermine bei der Schulleitung der Grundschule zu stellen.
Ggf. könne auch Schulpflichtige mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sowie mit erheblichen Beeinträchtigungen des Lernvermögens auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Unterricht an einer allgemeinen Schule sonderpädagogisch gefördert werden. Die Teilnahme eines behinderten Kindes am gemeinsamen Unterricht setzt allerdings neben einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls durch die Schulaufsichtsbehörde das Vorhandensein der personellen und sächlichen Voraussetzungen bei der jeweiligen Schule sowie die Zustimmung des Schulträgers voraus.
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| Beantragung, Verfahren |
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Die Anmeldung erfolgt unmittelbar bei der Schulleitung der jeweils wohnortnächsten Grundschule zu den jeweiligen Anmeldeterminen.
Sofern eine vorzeitige Einschulung gewünscht wird, ist ein formloser schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich, der an die Schulleitung zu richten ist.
Falls die Teilnahme am gemeinsamen Unterricht für ein behindertes Kind beantragt werden soll, ist dieser Antrag ebenfalls formlos bei der Anmeldung in der Schule zu stellen. Dem Antrag sind Unterlagen über den Gesundheitszustand des Kindes (z. B. Kopien des Schwerbehindertenausweises pp.) beizufügen.
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| benötigte Unterlagen |
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Bei der Anmeldung in der Grundschule muß die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorgelegt werden. Das Kind sollte bei der Anmeldung nach Möglichkeit anwesend sein.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Amt für Schulen, Sport und Kultur |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/60999-009
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| Ansprechpartner |
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| Andrea Schüller-Hündgen |
Zimmer 112
1. Etage
Telefon 02403/71-220
Telefax 02403/60999-118
andrea.schueller-huendgen@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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