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  Anliegen

Mutterschaftsanerkennung

Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher Länder (z. B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.
  Beantragung, Verfahren

Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.
Der Mutter wird eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungsurkunde ausgehändigt.
Die Mutterschaftsanerkennung und die beglaubigte Abschrift sind gebührenfrei.

  benötigte Unterlagen

- Personalausweis
- Geburtsurkunde der Mutter
- evtl. Geburtsurkunde des Kindes

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Standesamt
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-325

  Ansprechpartner
Astrid Nier
Zimmer 143
1. Etage
Telefon  02403/71-461
Telefax  02403/60999-204

astrid.nier@eschweiler.de
Martina Rewerts
Zimmer 144
1. Etage
Telefon  02403/71-503
Telefax  02403/60999-231

martina.rewerts@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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