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Namensänderung
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Die Namensführung einer Person (Vor- und Familienname) richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht. Danach ist eine Namensänderung nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Fällen möglich.
Die Namensänderung kann infolge Eheschließung (siehe hierzu Namensführung in der Ehe) oder infolge Namenserteilung erreicht werden.
Darüber hinaus gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit, eine Namensänderung zu erreichen.
Hat eine Person aber mit ihrem bestehenden Namen Schwierigkeiten, die hinzunehmen ihr nicht zugemutet werden können, so besteht nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen die Möglichkeit, den Namen zu ändern. Hier ist ein sog. wichtiger Grund geltend zu machen. Der wichtige Grund ist vom Antragsteller darzulegen. Diese Gründe können vielseitiger Art sein, z. B. dass der Familienname keine Unterscheidungskraft hat - sog. Sammelnamen, wie Müller, Schmitz u. a. - oder der Name lächerlich oder anstößig klingt oder schwierig auszusprechen oder zu schreiben ist.
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| Beantragung, Verfahren |
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Vor einer schriftlichen Antragstellung kann sich der Antragsteller mündlich beraten lassen. Diese Beratung ist kostenlos. Das ausgefüllte Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen sind dem Standesbeamten am Wohnort vorzulegen. Dieser leitet den Antrag innerhalb des Kreises Aachen zuständigkeitshalber an den Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde weiter.
Die von der Verwaltungsbehörde zu erhebende Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand, ist einkommensabhängig und beträgt bei
- Vornamensänderungen zwischen € 2,50 und € 255,00
- Familiennamensänderungen zwischen € 2,50 und € 1.022,00
Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn der Namensänderungsantrag negativ beschieden wird.
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| benötigte Unterlagen |
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Ein Antragsformular sowie ein Informationsblatt über beizubringende Unterlagen werden vom Standesamt ausgegeben.
Antragsannehmende Behörde ist das Standesamt Eschweiler. Antragsentscheidende Behörde ist der Landrat des Kreises Aachen.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Standesamt |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-325
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| Ansprechpartner |
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| Inge Fuchs |
Zimmer 147
1. Etage
Telefon 02403/71-637
Telefax 02403/60999-083
inge.fuchs@eschweiler.de
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| Alexandra Hoven |
Zimmer 145
1. Etage
Telefon 02403/71-255
Telefax 02403/60999-123
alexandra.hoven@eschweiler.de
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| Astrid Nier |
Zimmer 143
1. Etage
Telefon 02403/71-461
Telefax 02403/60999-204
astrid.nier@eschweiler.de
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| Martina Rewerts |
Zimmer 144
1. Etage
Telefon 02403/71-503
Telefax 02403/60999-231
martina.rewerts@eschweiler.de
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| Heinz Schmitz |
Zimmer 145
1. Etage
Telefon 02403/71-460
Telefax 02403/60999-245
heinz.schmitz@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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