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Namensführung in der Ehe

Ehename

Für die Namensführung in der Ehe gibt es heute verschiedene Möglichkeiten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt grundsätzlich, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen führen sollen. Zum Ehenamen können die Ehegatten den Geburts- oder Familiennamen des Mannes oder der Frau wählen.

Nehmen die Eheleute bei der Eheschließung keine Ehenamensbestimmung vor, so führen sie ihren am Tag der Eheschließung geführten Namen in der Ehe weiter. Sie haben dann die Möglichkeit, während der bestehenden Ehe einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen.

Doppelname

Ein Ehegatte, dessen Geburts- bzw. Familiennname nicht Ehename wird, kann gegenüber dem Standesbeamten erklären, dass er dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen will. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Diese Erklärung kann entweder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt - also auch nach Auflösung der Ehe - erfolgen.

Besteht der hinzugefügte Name des Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Ein aus mehreren Wörtern zusammengesetzter Name, der herkömmlich als Einheit empfunden wird (z. B. Name mit früherer Adelsbezeichnung), gilt als Einzelname.

Ein Doppelname wird durch Bindestrich miteinander verbunden. Ein hinzugefügter Namensteil kann ohne zeitliche Begrenzung wieder abgelegt werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich.

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Nach Auflösung der Ehe hat der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen wieder anzunehmen.


  Beantragung, Verfahren

Der Ehename wird üblicherweise bei der Eheschließung bestimmt. Spätere Namenserklärungen können beim Standesamt am Wohnsitz abgegeben werden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt.

Die Beurkundung der Ehenamenserklärung bei der Eheschließung ist gebührenfrei. Für nachträgliche Namensbestimmungen sowie für die Hinzufügung des Geburts- oder Familiennamens bei der Eheschließung beträgt die Gebühr € 21,00.

Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung beträgt  € 9,00, sofern sie nicht in Verbindung mit der  Entgegennahme der Namenserklärung gefertigt wird.

  benötigte Unterlagen

Für die Namenserklärung nach der Eheschließung (z. B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe) sind folgende Unterlagen mitzubringen:
  • Personalausweis
  • aktuelle Eheurkunde bzw. begl. Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Standesamt
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-325

  Ansprechpartner
Inge Fuchs
Zimmer 147
1. Etage
Telefon  02403/71-637
Telefax  02403/60999-083

inge.fuchs@eschweiler.de
Alexandra Hoven
Zimmer 145
1. Etage
Telefon  02403/71-255
Telefax  02403/60999-123

alexandra.hoven@eschweiler.de
Heinz Schmitz
Zimmer 145
1. Etage
Telefon  02403/71-460
Telefax  02403/60999-245

heinz.schmitz@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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