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  Anliegen

Scheidung

Eine Ehe kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist danach gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Eine Ehe kann nach dem BGB aufgehoben werden, wenn sie geschlossen wurde, ohne dass die Ehevoraussetzungen erfüllt waren (diese sind z. B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, Verbot der Doppelehe, Verwandtschaft pp.). Weitere Aufhebungsgründe sind:
  • Ein Ehegatte befand sich zum Zeitpunkt der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit oder es lag eine vorübergehende Störung der Geistestätigkeit vor.
  • Ein Ehegatte wusste bei der Eheschließung nicht, dass es sich um eine Eheschließung handelte.
  • Ein Ehegatte wurde zur Eingehung der Ehe arglistig getäuscht, d. h. bei Kenntnis der Sachlage und richtiger Würdigung der Ehe wäre er diese nicht eingegangen.
  • Ein Ehegatte wurde durch Drohung zur Eheschließung gezwungen.
  • Beide Ehegatten waren sich bei Eingehung der Ehe darüber einig, dass sie keine eheliche Lebensgemeinschaft begründen wollen (Scheinehe).

    Aus anderen Gründen ist eine Aufhebung der Ehe nicht möglich.

  Beantragung, Verfahren

Eine Ehe kann auf Antrag eines oder beider Ehegatten durch gerichtliches Urteil geschieden werden. Vorher ist in der Regel das Trennungsjahr einzuhalten.
Über das weitere Verfahren informieren Sie sich beim Rechtsanwalt oder beim Amtsgericht.

  benötigte Unterlagen


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Standesamt
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-325

  Ansprechpartner
Inge Fuchs
Zimmer 147
1. Etage
Telefon  02403/71-637
Telefax  02403/60999-083

inge.fuchs@eschweiler.de
Alexandra Hoven
Zimmer 145
1. Etage
Telefon  02403/71-255
Telefax  02403/60999-123

alexandra.hoven@eschweiler.de
Heinz Schmitz
Zimmer 145
1. Etage
Telefon  02403/71-460
Telefax  02403/60999-245

heinz.schmitz@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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