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  Anliegen

Totgeburt

Ein Kind gilt als tot geboren oder in der Geburt verstorben, wenn sein Gewicht mindestens 500 Gramm beträgt, nach der Scheidung vom Mutterleib aber weder das Herz geschlagen noch die Nabelschnur pulsiert noch die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die Totgeburt ist spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen und zu beurkunden. Die Eltern können dem Kind Vor- und Familiennamen beilegen (siehe hierzu Vornamen eines Kindes).
  Beantragung, Verfahren

Den Eltern werden folgende Geburtsurkunden über die Totgeburt ausgestellt:
  • 1 Urkunde für die Krankenversicherung der Mutter
  • 1 Urkunde für die Friedhofsverwaltung
  • 1 Urkunde für die Pfarre zur Beerdigung

Die Beurkundung sowie die Ausstellung der genannten Urkunden sind gebührenfrei. Die Ausstellung weiterer Urkunden für private Zwecke (z. B. Geburtsurkunde für das Stammbuch) ist gebührenpflichtig:

Erste Urkunde € 10,00
jede weitere Urkunde € 5,00


  benötigte Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung der Hebamme
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • evtl. Erklärung über Beilegung von Vornamen
  • Personalausweise der Eltern
  • zusätzliche Unterlagen: siehe "Geburtsbeurkundung"

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Standesamt
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-325

  Ansprechpartner
Astrid Nier
Zimmer 143
1. Etage
Telefon  02403/71-461
Telefax  02403/60999-204

astrid.nier@eschweiler.de
Martina Rewerts
Zimmer 144
1. Etage
Telefon  02403/71-503
Telefax  02403/60999-231

martina.rewerts@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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