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  Anliegen

Veranstaltungsräume, Anmietung von

Vereine und Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, für geplante Veranstaltungen städtische Räume (Schulaulen, Mehrzweckhallen, Turnhallen pp.) anzumieten. Für die Bereitstellung der Räume werden Nutzungsentgelte erhoben, deren Höhe durch Beschluß des Rates der Stadt Eschweiler festgelegt wurde.

Bei Vereinen ist das zu zahlende Nutzungsentgelt abhängig von der Höhe des bei der Veranstaltung erhobenen Eintrittsgeldes. Bei gewerblichen Veranstaltungen werden zusätzlich zum Nutzungsentgelt Energiekosten in Rechnung gestellt, die anhand des tatsächlichen Energieverbrauches berechnet werden.

Neben den vorgenannten Räumen können auch Schulhöfe (z. B. für Sommerfeste) angemietet werden, sofern dies den schulischen Interessen nicht entgegensteht und die jeweilige Schulleitung hierzu ihr Einverständnis erklärt.

  Beantragung, Verfahren

Der Antrag auf Bereitstellung eines Raumes bzw. Schulhofes ist formlos bei der u.a. Dienststelle zu stellen. Der Antrag muss neben dem Termin der Veranstaltung auch die Auf- und Abbauzeiten, die Art der Veranstaltung, sowie die Höhe des Eintrittsgeldes enthalten.
  benötigte Unterlagen

Fügen Sie dem schriftlichen, formlosen Antrag zusätzlich den ausgefüllten Vordruck, sowie einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (in Kopie) bei. Das Formular steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Drucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Amt für Schulen, Sport und Kultur
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/60999-009

  Ansprechpartner
Helmut Friedrichs
Zimmer 111a
1. Etage
Telefon  02403/71-505
Telefax  02403/60999081

helmut.friedrichs@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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