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Einbürgerung von AusländerInnen
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Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht mit der Geburt oder mittels anderer spezieller Erwerbsgründe Deutsche oder Deutscher geworden sind, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind u.a.:
- 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger
- Bekenntnis zum Grundgesetz
- Keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
- in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Sozialhilfe
- Straflosigkeit
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- in der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, Ausnahmen sind jedoch möglich
Einbürgerung von Kindern
Ausländische Kinder, die ab dem 01.01.2000 in Deutschland geboren werden, erwerben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil
- seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
- eine Aufenthaltserlaubnis oder seit 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Kinder, die nach diesem Geburtsrecht Deutsche werden und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben, müssen sich nach der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Ermessenseinbürgerung
Anders als bei den oben beschriebenen Anspruchseinbürgerungen können AusländerInnen darüber hinaus auch im Wege der so genannten Ermessenseinbürgerung Deutsche werden. Die Voraussetzungen hierfür sind enger und sollten deshalb in einem Beratungsgespräch beim Bürgerbüro geklärt werden.
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| Beantragung, Verfahren |
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Die Einbürgerungsgebühr beträgt für jede einzubürgernde Person grundsätzlich 255,00 €, so auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.
Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Einbürgerungsgebühr 51,00 €.
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| benötigte Unterlagen |
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Aufgrund der Vielseitigkeit der in Frage kommenden Unterlagen erhalten Sie Auskünfte über die erforderlichen Unterlagen beim Bürgerbüro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Bürgerbüro |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-575 Tel. 02403/71-600
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| Ansprechpartner |
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| Peter Martin Faymonville |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-625
Telefax 02403/71-575
petermartin.faymonville@eschweiler.de
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| Manuela Jansen |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-463
Telefax 02403/71-575
manuela.jansen@eschweiler.de
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| Susanne Lamka |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-251
Telefax 02403/71-575
susanne.lamka@eschweiler.de
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| Doris Meister |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-621
Telefax 02403/71-575
doris.meister@eschweiler.de
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| Marita Plewnia |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-250
Telefax 02403/71-575
marita.plewnia@eschweiler.de
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| Michael Protz |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-624
Telefax 02403/71-575
michael.protz@eschweiler.de
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| Beate Rinner |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-478
Telefax 02403/71-575
beate.rinner@eschweiler.de
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| Angelika Schwarz |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-479
Telefax 02403/71-575
angelika.schwarz@eschweiler.de
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| Simone Sensel |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-477
Telefax 02403/71-575
simone.sensel@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr |
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