Stadt Eschweiler
Stadtinformationen
Rathaus
Organigramm

Anliegen

MitarbeiterInnen

Formulare

Rat & Ausschüsse

Amtsblatt

Ortsrecht

Personalrat

Wirtschaftsförderung
Gewerbegrundstücke
Baugrundstücke
Immobilienverkäufe
Verkehr
Kultur & Freizeit
Einrichtungen
Abfall und Umwelt
Links
Impressum
Kontakt
Home | Rathaus | Anliegen
  Anliegen

Einbürgerung von AusländerInnen

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht mit der Geburt oder mittels anderer spezieller Erwerbsgründe Deutsche oder Deutscher geworden sind, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind u.a.:

  • 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger
  • Bekenntnis zum Grundgesetz
  • Keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
  • in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Sozialhilfe
  • Straflosigkeit
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • in der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, Ausnahmen sind jedoch möglich

Einbürgerung von Kindern

Ausländische Kinder, die ab dem 01.01.2000 in Deutschland geboren werden, erwerben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil

  • seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
  • eine Aufenthaltserlaubnis oder seit 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Kinder, die nach diesem Geburtsrecht Deutsche werden und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben, müssen sich nach der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.

Ermessenseinbürgerung

Anders als bei den oben beschriebenen Anspruchseinbürgerungen können AusländerInnen darüber hinaus auch im Wege der so genannten Ermessenseinbürgerung Deutsche werden. Die Voraussetzungen hierfür sind enger und sollten deshalb in einem Beratungsgespräch beim Bürgerbüro geklärt werden.


  Beantragung, Verfahren

Die Einbürgerungsgebühr beträgt für jede einzubürgernde Person grundsätzlich 255,00 €, so auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.

Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Einbürgerungsgebühr 51,00 €.

  benötigte Unterlagen

Aufgrund der Vielseitigkeit der in Frage kommenden Unterlagen erhalten Sie Auskünfte über die erforderlichen Unterlagen beim Bürgerbüro.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bürgerbüro
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-575 Tel. 02403/71-600

  Ansprechpartner
Peter Martin Faymonville
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-625
Telefax  02403/71-575

petermartin.faymonville@eschweiler.de
Manuela Jansen
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-463
Telefax  02403/71-575

manuela.jansen@eschweiler.de
Susanne Lamka
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-251
Telefax  02403/71-575

susanne.lamka@eschweiler.de
Doris Meister
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-621
Telefax  02403/71-575

doris.meister@eschweiler.de
Marita Plewnia
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-250
Telefax  02403/71-575

marita.plewnia@eschweiler.de
Michael Protz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-624
Telefax  02403/71-575

michael.protz@eschweiler.de
Beate Rinner
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-478
Telefax  02403/71-575

beate.rinner@eschweiler.de
Angelika Schwarz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-479
Telefax  02403/71-575

angelika.schwarz@eschweiler.de
Simone Sensel
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-477
Telefax  02403/71-575

simone.sensel@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Copyright © 07.02.2012 Stadt Eschweiler