...ein gutes Zeichen ist für uns das Kassenzeichen!
Mit Hilfe des Kassenzeichens können wir in unserem automatisierten Verfahren den jeweiligen Zahlungsvorgang identifizieren.
Für jede Forderung der Stadtkasse wird ein solches Kassenzeichen, das auch als „individuelles Personenkonto" bezeichnet werden könnte, eingerichtet.
Das Kassenzeichen ist in allen Bescheiden, Rechnungen oder sonstigem Schriftverkehr aufgeführt. Damit die Einzahlungen bei der Stadtkasse ordnungsgemäß verbucht werden können ist die Angabe des Kassenzeichens unbedingt erforderlich!
Die Angabe des Kassenzeichens im Verwendungszweck Ihrer Zahlung ist bei der Vielzahl der täglichen Buchungsvorgänge eine wesentliche Hilfe, die Zahlung richtig und ohne größere zeitliche Aufwendung zu verbuchen.
...bei Fragen zu Buchungsvorgängen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner/-Innen zur Verfügung:
Grundbesitzabgaben, Abgabe von Mittagsverpflegung (Schulen):
Nadine Hannen
Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Grabstellengebühren, Musikschule VHS-Teilnehmergebühren:
Nelli Mogilnyi
Kindergartenbeiträge, Verpflegungskosten Kindergarten, Beiträge OGS:
Sarah Berndt
Bußgeld ruhender Verkehr, Rettungs- und Krankentransport:
Heike Fleck
Rückerstattungen aus dem Sozialbereich:
Claudia Klauck