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Gewerbesteuer
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Die Erhebung der Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird aufgrund des Gewerbeertrages durch Multiplikation mit einer Steuermesszahl seitens des Finanzamtes ermittelt. Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt! Die Gewerbesteuer wird in der Weise festgesetzt, dass der vom Finanzamt festgesetzte Steuermessbetrag mit einem Hundertsatz (Hebesatz) multipliziert wird. Beispiel für 2004: Messbetrag 500,00 Euro x Hebesatz 415 % = 2.075,00 Euro Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze: 1982 - 1985: 360 % 1986 - 1996: 380 % 1997 - 1999: 385 % 2000 - 2002: 405 % 2003 - 2004: 415 % seit 2005: 430 % Zuständigkeit der Sachbearbeiter: Firmen A bis R: Herr Kohlert Firmen S bis Z: Frau Herzog
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| Beantragung, Verfahren |
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Gewerbesteuervorauszahlungen werden grundsätzlich auf der Grundlage des letzten Messbescheides festgesetzt (z.B. Anpassung der Vorauszahlungen 2002 und Folgejahre aufgrund des Messbescheides 2001). Hierbei wird der Messbetrag mit dem für das Vorauszahlungsjahr gültigen Hebesatz multipliziert. Wird seitens des Finanzamtes ein Vorauszahlungsmessbescheid erlassen, so ist die Kommune an diesen Grundlagenbescheid gebunden.
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| benötigte Unterlagen |
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Soweit eine Empfangsvollmacht für die Bescheide (zum Beispiel für Steuerberater) bestehen soll, ist diese schriftlich vorzulegen oder zuzusenden.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Abteilung Steuern und Abgaben |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-556
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| Ansprechpartner |
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| Anne Herzog |
Zimmer 542
5. Etage
Telefon 02403/71-285
Telefax 02403/60999-112
anne.herzog@eschweiler.de
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| Arno Kohlert |
Zimmer 541
5. Etage
Telefon 02403/71-238
Telefax 02403/60999-153
arno.kohlert@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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