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  Anliegen

Gewerbesteuer

Die Erhebung der Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
  
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird aufgrund des Gewerbeertrages durch Multiplikation mit einer Steuermesszahl seitens des Finanzamtes ermittelt.
  
Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt!
  
Die Gewerbesteuer wird in der Weise festgesetzt, dass der vom Finanzamt festgesetzte Steuermessbetrag mit einem Hundertsatz (Hebesatz) multipliziert wird.
  
Beispiel für 2004: Messbetrag 500,00 Euro x  Hebesatz 415 % =  2.075,00 Euro
  
Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
  
Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze:
  
1982 - 1985: 360 %
1986 - 1996: 380 %
1997 - 1999: 385 %
2000 - 2002: 405 %
2003 - 2004: 415 %
seit 2005: 430 %
  
Zuständigkeit der Sachbearbeiter:
  
Firmen A bis R: Herr Kohlert
Firmen S bis Z: Frau Herzog

  Beantragung, Verfahren

Gewerbesteuervorauszahlungen werden grundsätzlich auf der Grundlage des letzten Messbescheides festgesetzt (z.B. Anpassung der Vorauszahlungen 2002 und Folgejahre aufgrund des Messbescheides 2001).
  
Hierbei wird der Messbetrag mit dem für das Vorauszahlungsjahr gültigen Hebesatz multipliziert.
  
Wird seitens des Finanzamtes ein Vorauszahlungsmessbescheid erlassen, so ist die Kommune an diesen Grundlagenbescheid gebunden.

  benötigte Unterlagen

Soweit eine Empfangsvollmacht für die Bescheide (zum Beispiel für Steuerberater) bestehen soll, ist diese schriftlich vorzulegen oder zuzusenden.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung Steuern und Abgaben
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-556

  Ansprechpartner
Anne Herzog
Zimmer 542
5. Etage
Telefon  02403/71-285
Telefax  02403/60999-112

anne.herzog@eschweiler.de
Arno Kohlert
Zimmer 541
5. Etage
Telefon  02403/71-238
Telefax  02403/60999-153

arno.kohlert@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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