Stadt Eschweiler
Stadtinformationen
Rathaus
Organigramm

Anliegen

MitarbeiterInnen

Formulare

Rat & Ausschüsse

Amtsblatt

Ortsrecht

Personalrat

Wirtschaftsförderung
Gewerbegrundstücke
Baugrundstücke
Immobilienverkäufe
Verkehr
Kultur & Freizeit
Einrichtungen
Abfall und Umwelt
Links
Impressum
Kontakt
Home | Rathaus | Anliegen
  Anliegen

Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken
  • im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290 StVO),
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen),
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

  Beantragung, Verfahren

Ein Handwerkerparkausweis kann persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich beantragt werden.

Die Gebühren für einen fahrzeuggebundenen Handwerkerparkausweis für die Stadt Eschweiler betragen für das erste Kfz 120,00 EUR, für jedes weitere 40,00 EUR.

Die Gebühren für einen fahrzeugungebundenen Handwerkerparkausweis für die Region Aachen belaufen sich auf 120,00 EUR je Ausweis.

Der Handwerkerparkausweis für die Region Aachen berechtigt zum Parken

  • in der StädteRegion Aachen (Stadt und Kreis Aachen),
  • im Kreis Düren,
  • im Kreis Euskirchen sowie
  • im Kreis Heinsberg (außer in den Städten Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg).
Ein Merkblatt zum Handwerkerparkausweis für die Region Aachen steht Ihnen hier als Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.

  benötigte Unterlagen

Handwerkerparkausweis für Eschweiler
  • Kfz-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I
Handwerkerparkausweis für die Region Aachen
  • Antrag
    Den Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro. Darüber hinaus steht Ihnen hier als Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programme Adobe Reader
  • Kopie der Handwerkskarte
  • Bei Verlust des Ausweises ist zur Beantragung eines Ersatzausweises die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich. Die Verlustmeldung ist hier als Download verfügbar. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programme Adobe Reader.

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bürgerbüro
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-575 Tel. 02403/71-600

  Ansprechpartner
Peter Martin Faymonville
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-625
Telefax  02403/71-575

petermartin.faymonville@eschweiler.de
Manuela Jansen
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-463
Telefax  02403/71-575

manuela.jansen@eschweiler.de
Susanne Lamka
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-251
Telefax  02403/71-575

susanne.lamka@eschweiler.de
Doris Meister
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-621
Telefax  02403/71-575

doris.meister@eschweiler.de
Marita Plewnia
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-250
Telefax  02403/71-575

marita.plewnia@eschweiler.de
Michael Protz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-624
Telefax  02403/71-575

michael.protz@eschweiler.de
Beate Rinner
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-478
Telefax  02403/71-575

beate.rinner@eschweiler.de
Angelika Schwarz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-479
Telefax  02403/71-575

angelika.schwarz@eschweiler.de
Simone Sensel
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-477
Telefax  02403/71-575

simone.sensel@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Copyright © 03.02.2012 Stadt Eschweiler