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Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen
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Kartensteuer: Der Steuersatz beträgt 22 % des Eintrittspreises. Bei der Anmeldung von Veranstaltungen mit Eintritt hat der Veranstalter die Eintrittskarten oder sonstige Ausweise, die zu der Veranstaltung ausgegeben werden sollen, der unten angegebenen Dienststelle vorzulegen. Über die ausgegeben Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise hat der Veranstalter für jede Veranstaltung einen Nachweis zu führen. Dieser ist sechs Monate lang aufzubewahren und der Stadt Eschweiler auf Verlangen vorzulegen. Pauschsteuer: Diese wird nach der Größe der Veranstaltungsfläche erhoben, wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird. Die Größe des Raums berechnet sich nach dem Flächeninhalt der für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. Die Pauschsteuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 2,00 Euro. Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr, so wird nur ein Veranstaltungstag zu Grunde gelegt.
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| Beantragung, Verfahren |
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Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der unten angegebenen Dienststelle anzumelden. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anmeldung an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktag nachzuholen. Veränderungen, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind umgehend anzuzeigen.
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| benötigte Unterlagen |
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Für die Anmeldung regelmäßiger Tanzveranstaltungen steht das entsprechende Formular zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Steuerabteilung |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-556
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| Ansprechpartner |
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| Anne Herzog |
Zimmer 542
5. Etage
Telefon 02403/71-285
Telefax 02403/60999-112
anne.herzog@eschweiler.de
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| Martina Witt |
Zimmer 542
5. Etage
Telefon 02403/71-237
Telefax 02403/60999-299
martina.witt@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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