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Flächennutzungsplan
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Was ist ein Flächenutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan ist Teil der Bauleitplanung der Gemeinde (siehe auch Bauplanungsrecht). Der Flächennutzungsplan (FNP), als vorbereitender Bauleitplan, stellt die sich für das gesamte Gemeindegebiet aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Kommune. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Inhalte und Aufgaben des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt dar, welche räumlichen Entwicklungen in den nächsten 10-15 Jahren für die Stadt als realistisch und verträglich angesehen werden. Das Planwerk wird meist im Maßstab 1:10.000 bzw. 1:15.000 erarbeitet. Die Darstellungen (Inhalte) des Flächennutzungsplans werden daher nicht parzellenscharf getroffen, sondern umfassen nur Teilbereiche bzw. symbolische Darstellungen. Im FNP werden neben flächenhaften Darstellungen wie beispielsweise Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen oder Sonderbauflächen ebenso Aussagen getroffen zur Entwicklung des Freiraumes und der Natur oder Aussagen zu Hauptverkehrsstraßen, Mülldeponien oder zu Elektrizitätswerken. Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Flächennutzungspläne müssen daher von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (für Eschweiler die Bezirksregierung Köln) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend. Der Flächennutzungsplan richtet sich mit seinen Darstellungen in erster Linie an Behörden. Für diese ist der Plan verbindlich, solange sie seinen Darstellungen nicht widersprochen haben. Erst über einen verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan), eine Baugenehmigung oder über eine Planfeststellung entfaltet der Flächennutzungsplan eine Rechtswirkung für den Bürger.
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| Beantragung, Verfahren |
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Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes
Ein Flächennutzungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung einer Stadt. Deshalb wird der Flächennutzungsplan nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit ist im §3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Informationen zum aktuellen Flächennutzungsplan (FNP 2009) der Stadt Eschweiler erhalten Sie hier.
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| benötigte Unterlagen |
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Abteilung für Planung und Entwicklung |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-532
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| Ansprechpartner |
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| Annette Blasberg |
Zimmer 432
4. Etage
Telefon 02403/71-465
Telefax 02403/60999-021
annette.blasberg@eschweiler.de
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| Reiner Fey |
Zimmer 446
4. Etage
Telefon 02403/71-438
Telefax 02403/60999-076
reiner.fey@eschweiler.de
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| Rita Führen |
Zimmer 447a
4. Etage
Telefon 02403/71-443
Telefax 02403/60999-085
rita.fuehren@eschweiler.de
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| Florian Schoop |
Zimmer 445 a
4. Etage
Telefon 02403/71-427
Telefax 02403/60999-173
florian.schoop@eschweiler.de
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| Lisa Trienekens |
Zimmer 450
4. Etage
Telefon 02403/71-455
Telefax 02403/60999-278
lisa.trienekens@eschweiler.de
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| Gabi Willers |
Zimmer 447
4. Etage
Telefon 02403/71-398
Telefax 02403/60999-300
Gabi.Willers@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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