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Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächenutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist Teil der Bauleitplanung der Gemeinde (siehe auch Bauplanungsrecht). Der Flächennutzungsplan (FNP), als vorbereitender Bauleitplan, stellt die sich für das gesamte Gemeindegebiet aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Kommune. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Inhalte und Aufgaben des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt dar,  welche räumlichen Entwicklungen in den nächsten 10-15 Jahren für die Stadt als realistisch und verträglich angesehen werden. Das Planwerk wird meist im Maßstab 1:10.000 bzw. 1:15.000 erarbeitet. Die Darstellungen (Inhalte) des Flächennutzungsplans werden daher nicht parzellenscharf getroffen, sondern umfassen nur Teilbereiche bzw. symbolische Darstellungen. Im FNP werden neben flächenhaften Darstellungen wie beispielsweise Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen oder Sonderbauflächen ebenso Aussagen getroffen zur Entwicklung des Freiraumes und der Natur oder Aussagen zu Hauptverkehrsstraßen, Mülldeponien oder zu Elektrizitätswerken.
Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Flächennutzungspläne müssen daher von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (für Eschweiler die Bezirksregierung Köln) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend. Der Flächennutzungsplan richtet sich mit seinen Darstellungen in erster Linie an Behörden. Für diese ist der Plan verbindlich, solange sie seinen Darstellungen nicht widersprochen haben. Erst über einen verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan), eine Baugenehmigung oder über eine Planfeststellung entfaltet der Flächennutzungsplan eine Rechtswirkung für den Bürger.


  Beantragung, Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes

Ein Flächennutzungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung einer Stadt. Deshalb wird der Flächennutzungsplan nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit ist im §3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. 

Informationen zum aktuellen Flächennutzungsplan (FNP 2009) der Stadt Eschweiler erhalten Sie hier.


  benötigte Unterlagen

-
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für Planung und Entwicklung
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-532

  Ansprechpartner
Annette Blasberg
Zimmer 432
4. Etage
Telefon  02403/71-465
Telefax  02403/60999-021

annette.blasberg@eschweiler.de
Reiner Fey
Zimmer 446
4. Etage
Telefon  02403/71-438
Telefax  02403/60999-076

reiner.fey@eschweiler.de
Rita Führen
Zimmer 447a
4. Etage
Telefon  02403/71-443
Telefax  02403/60999-085

rita.fuehren@eschweiler.de
Florian Schoop
Zimmer 445 a
4. Etage
Telefon  02403/71-427
Telefax  02403/60999-173

florian.schoop@eschweiler.de
Lisa Trienekens
Zimmer 450
4. Etage
Telefon  02403/71-455
Telefax  02403/60999-278

lisa.trienekens@eschweiler.de
Gabi Willers
Zimmer 447
4. Etage
Telefon  02403/71-398
Telefax  02403/60999-300

Gabi.Willers@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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