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  Anliegen

Kanalhausanschluss

In der Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler ist festgelegt, dass dem Grundstückseigentümer die komplette Kanalhausanschlussleitung vom Haus bis zum städtischen Kanal gehört, d. h. auch der Leitungsabschnitt im Bürgersteig und in der Straße gehört bis zum Anschluss an den Hauptkanal (meist liegt dieser ca. in der Straßenmitte) dem Grundstückseigentümer und muss von ihm unterhalten werden.
Ein Auszug aus dem städtischen Kanalkataster kann postalisch oder per E-Mail bei den unten stehenden Mitarbeitern angefordert werden.

Bei Neubauten von Gebäuden muss ein Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschlusses gestellt werden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen alte Kanalhausanschlüsse bis zum öffentlichen Kanal erneuert werden.

Im Mischsystem (Regenwasser und Schmutzwasser werden gemeinsam in einem Kanal abgeführt) ist für jedes Grundstück ein Anschluss zu verlegen.

Im Trennsystem müssen zwei Anschlüsse (Regenwasser und Schmutzwasser) hergestellt werden.

Welches Entwässerungssystem in der betreffenden Straße vorhanden ist, kann dem Auszug aus dem Kanalkataster der Stadt Eschweiler entnommen werden.

Gemäß den Vorgaben des § 51a des Landeswassergesetzes NRW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die Kanalisation angeschlossen wurden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation (Trennsystem) in ein Gewässer einzuleiten.
Sollte der anstehende Boden nicht in der Lage sein, das anfallende Niederschlagswasser aufzunehmen (Nachweis durch ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich), ist ein Anschluss an die städtische Kanalisation herzustellen.

Eine Versickerung in den Untergrund mittels Rigolen oder andere technische Anlagen oder eine Einleitung in ein nahe gelegenes Gewässer bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Aachen. Antragsformulare können postalisch angefordert werden oder stehen bei der StädteRegion Aachen zum Download bereit.

  Beantragung, Verfahren

Grundsätzlich ist ein Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschlusses zu stellen. Das benötigte Formular im pdf-Format steht als Download für sie hier bereit. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.

Nach Erteilung der Genehmigung kann der Hausanschluss hergestellt werden. Der Beginn der Arbeiten im öffentlichen Bereich ist zwei Tage vorher der im Auftrag der Stadt mit der Kanalunterhaltung betrauten WBE GmbH, An der Wasserwiese 6, in Eschweiler zu melden. Vor Wiederverfüllung des Grabens ist eine Abnahmetermin mit der WBE GmbH abzustimmen.

Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zzt. 108 € und ist unmittelbar nach Eingang des Gebührenbescheides fällig.

  benötigte Unterlagen

Grundlage für die Bearbeitung ist, dass das oben genannte Antragsformular vollständig ausgefüllt wird. Für die Durchführung der Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss vor allem eine qualifizierte Fachfirma benannt werden.

Als Anlage wird ein Lageplan in 2-facher Ausfertigung benötigt, in dem die Lage der vorhandenen und geplanten Kanalhausanschlussleitungen eingetragen werden muss. Geländehöhen, Revisionsöffnungen, Regenfallrohre und der Anschluss am Haus müssen erkennbar dargestellt werden. Sollte eine Versickerung des Niederschlagswassers beabsichtigt sein, so muss auch diese eindeutig im Plan dargestellt werden.

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für Straßenraum und Verkehr
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-532

  Ansprechpartner
Edmund Mey
Zimmer 433
4. Etage
Telefon  02403/71-744
Telefax  02403/71-532

edmund.mey@eschweiler.de
Dominika Wirtz
Zimmer 434
4. Etage
Telefon  02403/71-419
Telefax  02403/71-532

dominika.wirtz@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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