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Kinderreisepass
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Sie benötigen ein maschinenlesbares Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie entweder einen regulären Reisepass oder einen Kinderreisepass beantragen. Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres müssen Kinder auf dem Kinderreisepass unterschreiben.
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| Beantragung, Verfahren |
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Zur Beantragung des Kinderreisepasses ist die Vorsprache der Eltern erforderlich. Einer der Erziehungsberechtigten kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen. Die persönliche Vorsprache des Kindes ist in allen Fällen unbedingt notwendig, unabhängig vom Alter des Kindes!
Kosten: Neuausstellung: 13,00 EUR Änderung bzw. Verlängerung: 6,00 EUR Einreisebestimmungen für einzelne Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
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| benötigte Unterlagen |
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- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Die Antragstellung muss in der Regel durch beide Elternteile erfolgen. Sie kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht, mit Namen des Kindes, des verhinderten Elternteiles und dessen Ausweis oder die Zustimmungserklärung vorgelegt werden. Die Zustimmungserklärung ist hier als Download verfügbar. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader.
- Geburtsurkunde oder alter Pass des Kindes
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
- Sorgerechtsbescheinigung, wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind.
Seit dem 01. November 2005 werden Kinderreisepässe unabhängig vom Alter des Kindes nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die neuen Regelungen in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Bürgerbüro |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-575 Tel. 02403/71-600
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| Ansprechpartner |
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| Peter Martin Faymonville |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-625
Telefax 02403/71-575
petermartin.faymonville@eschweiler.de
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| Manuela Jansen |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-463
Telefax 02403/71-575
manuela.jansen@eschweiler.de
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| Susanne Lamka |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-251
Telefax 02403/71-575
susanne.lamka@eschweiler.de
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| Doris Meister |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-621
Telefax 02403/71-575
doris.meister@eschweiler.de
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| Marita Plewnia |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-250
Telefax 02403/71-575
marita.plewnia@eschweiler.de
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| Michael Protz |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-624
Telefax 02403/71-575
michael.protz@eschweiler.de
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| Beate Rinner |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-478
Telefax 02403/71-575
beate.rinner@eschweiler.de
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| Angelika Schwarz |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-479
Telefax 02403/71-575
angelika.schwarz@eschweiler.de
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| Simone Sensel |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-477
Telefax 02403/71-575
simone.sensel@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr |
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