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  Anliegen

Kinderreisepass

Sie benötigen ein maschinenlesbares Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie entweder einen regulären Reisepass oder einen Kinderreisepass beantragen. Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.

Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres müssen Kinder auf dem Kinderreisepass unterschreiben.

  Beantragung, Verfahren

Zur Beantragung des Kinderreisepasses ist die Vorsprache der Eltern erforderlich. Einer der Erziehungsberechtigten kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen. Die persönliche Vorsprache des Kindes ist in allen Fällen unbedingt notwendig, unabhängig vom Alter des Kindes!

Kosten:
Neuausstellung: 13,00 EUR
Änderung bzw. Verlängerung: 6,00 EUR

Einreisebestimmungen für einzelne Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

  benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
    Die Antragstellung muss in der Regel durch beide Elternteile erfolgen. Sie kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht, mit Namen des Kindes, des verhinderten Elternteiles und dessen Ausweis oder die Zustimmungserklärung vorgelegt werden.
    Die Zustimmungserklärung ist hier als Download verfügbar. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader.
  • Geburtsurkunde oder alter Pass des Kindes
    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. 
  • Sorgerechtsbescheinigung, wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind.

Seit dem 01. November 2005 werden Kinderreisepässe unabhängig vom Alter des Kindes nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die neuen Regelungen in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bürgerbüro
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-575 Tel. 02403/71-600

  Ansprechpartner
Peter Martin Faymonville
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-625
Telefax  02403/71-575

petermartin.faymonville@eschweiler.de
Manuela Jansen
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-463
Telefax  02403/71-575

manuela.jansen@eschweiler.de
Susanne Lamka
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-251
Telefax  02403/71-575

susanne.lamka@eschweiler.de
Doris Meister
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-621
Telefax  02403/71-575

doris.meister@eschweiler.de
Marita Plewnia
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-250
Telefax  02403/71-575

marita.plewnia@eschweiler.de
Michael Protz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-624
Telefax  02403/71-575

michael.protz@eschweiler.de
Beate Rinner
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-478
Telefax  02403/71-575

beate.rinner@eschweiler.de
Angelika Schwarz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-479
Telefax  02403/71-575

angelika.schwarz@eschweiler.de
Simone Sensel
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-477
Telefax  02403/71-575

simone.sensel@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

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