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Bordsteinabsenkung
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Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung des Geh- und Radweges im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf der Genehmigung nach § 18 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfahlen (StrWG NRW) und ist beim zuständigen Straßenbaulastträger zu beantragen. Für die meisten Straßen ist dies die Stadt Eschweiler. Sollte dies nicht der Fall sein, z. B. bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen Ihnen die unten angegebenen Mitarbeiter gerne den zuständigen Ansprechpartner.
Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man im Wesentlichen, um für eine Garagen-, Carport- oder andere Stellplatzzufahrt einen Bordstein inkl. der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen u. ä.) absenken oder um eine vorhandene Absenkung beseitigen zu können.
In manchen Fällen ist der Bordstein auf ganzer Länge des Straßenzuges bereits abgesenkt. Hier muss dennoch ein Antrag gestellt werden, da die vorhandene Geh- und/oder Radwegsbefestigung für eine regelmäßige Überfahrung mit Fahrzeugen nicht ausgelegt ist. Hier muss der Geh- und/oder Radweg im Bereich der Zufahrt ertüchtigt werden.
Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau i. d. R. der Genehmigung durch die Bauordnungsabteilung der Stadt Eschweiler bedarf, dies gilt ebenfalls für neu errichtete nicht überdachte Stellplätze.
Für die Bauausführung der Bordsteinabsenkung sind nur Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerkskarte Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen. Um eine Bordsteinabsenkung herzustellen, ist in der Regel eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Genehmigung der Absenkung durch das Fachunternehmen beim Ordnungsamt der Stadt Eschweiler zu beantragen.
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| Beantragung, Verfahren |
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Grundsätzlich ist bei Veränderung des öffentlichen Straßenraumes immer eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers, in der Regel der Stadt Eschweiler, einzuholen.
Im Falle einer Bordsteinabsenkung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das erforderliche Formular steht für Sie zum Download bereit. Zum Ansehen, Ausfüllen und Ausdrucken des Formulars muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein. Grundlage für die Bearbeitung ist die vollständige Ausfüllung des Antragformulars und die Beifügung aller benötigten Unterlagen.
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zurzeit 18,00 € und ist unmittelbar nach Zustellung der Genehmigung zu zahlen. Die Kosten der Absenkung sind vom Antragsteller zu bezahlen.
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| benötigte Unterlagen |
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Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Abteilung für Straßenraum und Verkehr |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-532
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| Ansprechpartner |
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| Heinz-Peter Frings |
Zimmer 475
4. Etage
Telefon 02403/71-354
Telefax 02403/71-532
heinz-peter.frings@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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