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  Anliegen

Personalausweis

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.

Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.

Vom Tag der Antragstellung dauert es zurzeit etwa zwei Wochen, bis der Personalausweis an der Rathaus-Information abgeholt werden kann. Bei der Abholung ist der alte Bundespersonalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.

Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument ist gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Sie können sich auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.


  Beantragung, Verfahren

Persönliche Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
 
Für die Beantragung eines Personalausweises für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die persönliche Vorsprache eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
 
Einreisebestimmungen für einzelne Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

  benötigte Unterlagen

• Alter Personalausweis (der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen).
• Aktuelles biometrisches Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr ist (Passbild)
• Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass (bei Kindern/Jugendlichen)
• Reisepass (der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging)
• bei Beantragung nach Verlust des Personalausweises ohne Identitätsnachweis: Geburts- oder Heiratsurkunde und zusätzlich eine Person (mind. 18 Jahre) mit Ausweisdokument
• Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Gebühren:
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren (gültig für 6 Jahre): 22,80 EUR,
Personalausweis für Personen über 24 Jahre (gültig für 10 Jahre): 28,80 EUR,
Ausstellung vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR.
 
Hinweis für Jugendliche:

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist für die Beantragung eines Personalausweises das Einverständnis durch Unterschrift der Erziehungsberechtigen notwendig. Vordrucke hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro oder als pdf-Dokument als Download.

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bürgerbüro
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-575 Tel. 02403/71-600

  Ansprechpartner
Peter Martin Faymonville
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-625
Telefax  02403/71-575

petermartin.faymonville@eschweiler.de
Manuela Jansen
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-463
Telefax  02403/71-575

manuela.jansen@eschweiler.de
Susanne Lamka
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-251
Telefax  02403/71-575

susanne.lamka@eschweiler.de
Doris Meister
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-621
Telefax  02403/71-575

doris.meister@eschweiler.de
Marita Plewnia
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-250
Telefax  02403/71-575

marita.plewnia@eschweiler.de
Michael Protz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-624
Telefax  02403/71-575

michael.protz@eschweiler.de
Beate Rinner
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-478
Telefax  02403/71-575

beate.rinner@eschweiler.de
Angelika Schwarz
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-479
Telefax  02403/71-575

angelika.schwarz@eschweiler.de
Simone Sensel
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-477
Telefax  02403/71-575

simone.sensel@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

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