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Personalausweis
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Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.
Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.
Vom Tag der Antragstellung dauert es zurzeit etwa zwei Wochen, bis der Personalausweis an der Rathaus-Information abgeholt werden kann. Bei der Abholung ist der alte Bundespersonalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument ist gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Sie können sich auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.
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| Beantragung, Verfahren |
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Für die Beantragung eines Personalausweises für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die persönliche Vorsprache eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
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| benötigte Unterlagen |
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• Alter Personalausweis (der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen). • Aktuelles biometrisches Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr ist (Passbild) • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass (bei Kindern/Jugendlichen) • Reisepass (der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging) • bei Beantragung nach Verlust des Personalausweises ohne Identitätsnachweis: Geburts- oder Heiratsurkunde und zusätzlich eine Person (mind. 18 Jahre) mit Ausweisdokument • Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Gebühren:
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren (gültig für 6 Jahre): 22,80 EUR, Personalausweis für Personen über 24 Jahre (gültig für 10 Jahre): 28,80 EUR, Ausstellung vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR. Hinweis für Jugendliche:
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist für die Beantragung eines Personalausweises das Einverständnis durch Unterschrift der Erziehungsberechtigen notwendig. Vordrucke hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro oder als pdf-Dokument als Download.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Bürgerbüro |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-575 Tel. 02403/71-600
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| Ansprechpartner |
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| Peter Martin Faymonville |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-625
Telefax 02403/71-575
petermartin.faymonville@eschweiler.de
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| Manuela Jansen |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-463
Telefax 02403/71-575
manuela.jansen@eschweiler.de
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| Susanne Lamka |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-251
Telefax 02403/71-575
susanne.lamka@eschweiler.de
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| Doris Meister |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-621
Telefax 02403/71-575
doris.meister@eschweiler.de
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| Marita Plewnia |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-250
Telefax 02403/71-575
marita.plewnia@eschweiler.de
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| Michael Protz |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-624
Telefax 02403/71-575
michael.protz@eschweiler.de
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| Beate Rinner |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-478
Telefax 02403/71-575
beate.rinner@eschweiler.de
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| Angelika Schwarz |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-479
Telefax 02403/71-575
angelika.schwarz@eschweiler.de
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| Simone Sensel |
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon 02403/71-477
Telefax 02403/71-575
simone.sensel@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr |
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