Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip des Reisepasses neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke gespeichert. Außerdem können Reisepässe bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Vorhandene Kinderreisepässe sowie vor dem 1. November 2007 ausgestellte Reisepässe, auf deren Chip keine Fingerabdrücke gespeichert sind, behalten jedoch die eingetragene Gültigkeit.
Nach Aushändigung des Reisepasses an der Rathaus-Information werden die Daten über Ihren Fingerabdruck im Einwohnermeldeverfahren gelöscht.
Gebühren:
Reisepass für Personen unter 24 Jahren (gültig für 6 Jahre): 37,50 EUR,
Reisepass für Personen über 24 Jahre (gültig für 10 Jahre): 59,00 EUR,
Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 EUR (Beantragung nur bei nachgewiesener absoluter Dringlichkeit möglich),
Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 59,50 EUR,
Reisepass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren: 81,00 EUR.
Bei Eilbedürftigkeit des Reisepasses besteht die Möglichkeit, einen EXPRESS-Pass zu beantragen, der innerhalb von zwei bis drei Werktagen ausgeliefert wird, sofern die Bestellung bis 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht.
Der EXPRESS-Pass muss also spätestens um 11.30 Uhr im Bürgerbüro beantragt sein!
Die Auslieferung der EXPRESS-Pässe in Abhängigkeit des Bestelleingangs ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen
| Bestellung in Bundesdruckerei bis... |
Dokumente in Behörde bis ca.... |
| Montag 12.00 Uhr |
Mittwoch 12.00 Uhr |
| Dienstag 12.00 Uhr |
Donnerstag 12.00 Uhr |
| Mittwoch 12.00 Uhr |
Freitag 12.00 Uhr |
| Donnerstag 12.00 Uhr |
Montag 12.00 Uhr |
| Freitag 12.00 Uhr |
Dienstag 12.00 Uhr |
Die Gebühren hierfür betragen für Personen unter 24 Jahren 69,50 EUR, für Personen über 24 Jahren 91,00 EUR.
Einreisebestimmungen für einzelne Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.