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  Anliegen

Alkoholausschank

Zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Vereinsfeste, Pfarrfeste, Schützenfeste Straßenfeste, Stadtfeste usw.) bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, bedürfen einer gebührenpflichtigen Erlaubnis (Gestattung) nach § 12 GastG.
  Beantragung, Verfahren

Ein Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG ist ausgefüllt an die Ordnungsbehörde zu senden. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Die Gebühr beträgt für:

  • Ausschankwagen 30,00 €
  • Ausschank im Vereinsheim, Aula, Pfarrheim u.ä. 60,00 €
  • Ausschank in Zelten 200,00 €
Der Antrag steht hier im pdf-Format zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader installiert sein.

  benötigte Unterlagen

Keine
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für Gefahrenabwehr und Straßenverkehr
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-535

  Ansprechpartner
Henri Werth
Zimmer 537
5. Etage
Telefon  02403/71-252
Telefax  02403/60999-296

henri.werth@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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