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Trödelmärkte

Trödelmärkte erfreuen sich wachsender Beliebtheit; sie finden immer häufiger statt und auch nicht mehr ausschließlich im Freien, sondern zunehmend auch in Hallen und sonstigen Innenräumen. 

Wenn solche Trödelmärkte auf öffentlichem (Straßen-) Gelände stattfinden sollen, bedürfen die Veranstalter einer Sondernutzungsgenehmigung.

Hinzu kommt die Notwendigkeit einer gewerberechtlichen Genehmigung (Festsetzung gem. § 69 GewO), wenn ein Markt an einem Sonn- und Feiertag stattfinden soll.

Beispiele für völlig genehmigungsfreie Veranstaltungen sind:

• Trödelmärkte auf Verbrauchermarkt-Parkplätzen (Privatgeländen) an Samstagen
• Kirchenbasare
• Garagenflohmärkte.

Die Beschicker für die einzelnen Stände haben aber mit den Genehmigungsvorbehalten usw. nichts zu tun. Sie schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Marktveranstalter ab, der im Vorfeld für die notwendigen Regelungen, unter anderem mit dem Ordnungsamt, sorgen muss.

Organisation und Platznutzung laufen bei diesen Veranstaltungen auch ausschließlich nach privatrechtlichen Bedingungen ab. Federführend - gerade auch für die Standvergabe - ist der jeweilige Veranstalter.

Teilnehmen darf grundsätzlich Jedermann. Nicht-Gewerbetreibende benötigen keine Reisegewerbekarte, gewerbetreibende Teilnehmer jedoch schon - ausgestellt durch das Ordnungsamt ihres Wohnsitzes. Findet der Markt sonntags statt und liegt eine wie oben erwähnte gewerberechtliche Genehmigung (Marktfestsetzung) hierfür vor, sind die gewerblichen Teilnehmer von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Gewerbetreibender ist jeder, der eine erlaubte und sozial positiv bewertete selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer durchführt (Ausnahme so genannte freie Berufe). In Zweifelsfällen informieren die Ordnungsämter der Firmen- oder Wohnsitze. Sofern lediglich Hilfskräfte am Stand eigenverantwortlich tätig sind, muss mindestens eine davon selbst im Besitz einer auf den eigenen Namen ausgestellten Reisegewerbekarte sein.  

An jedem Stand muss der Name des Betreibers mit Adressenangaben vorhanden sein. Die angebotene Ware muss klar erkennbar mit den geforderten Preisen versehen werden. Individuelles Aushandeln des Endpreises (Feilschen) ist aber zulässig.

Im Stadtgebiet finden in regelmäßigen Abständen Trödelmärkte an folgenden Orten statt:

  • City-Centerpassage
  • Fußgängerzonen
  • Realmarkt, Auerbachstraße
  • Drieschplatz
  • HIT-Markt, Dürener Straße
  • Obi, Königsbenden
  • RWE, Zum Hagelkreuz
  • Festhallen

Näheres bezüglich der wechselnden Termine ist telefonisch zu erfragen.

Trödelmarktveranstalter in Eschweiler :

Toni Bamberger, Antiktrödelmärkte
Burgstraße 14, 52249 Eschweiler
Tel.-Nr. 02403/ 23589
Bamberger.Maerkte@t-online.de

HaJoMi, Energietrödelmärkte
Boeder, Tesch und Rehork
Kornblumenweg 40, 52396 Heimbach
Tel.-Nr.: 02446/3934


  Beantragung, Verfahren

Formloser Antrag mit Angabe
  • des Veranstaltungsortes
  • des Datums
  • des Namen des Veranstalters

  benötigte Unterlagen

keine
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Sachgebiet Gewerbe
Johannes-Rau-Platz 1,52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-535


Stadt Eschweiler
Gefahrenabwehr und Straßenverkehr
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-535

  Ansprechpartner
Henri Werth
Zimmer 537
5. Etage
Telefon  02403/71-252
Telefax  02403/60999-296

henri.werth@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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