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  Anliegen

Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr

Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt (§§ 12 Abs. 2, 20 FSHG).
  Beantragung, Verfahren

Die Arbeitgeber erhalten grunsätzlich einen Antrag auf Erstattung des Arbeitsentgelts durch die Stadt Eschweiler durch Ihren Arbeitnehmer.
  benötigte Unterlagen

Der Antrag für Arbeitgeber sowie weitergehende Informationen stehen Ihnen hier als pdf-Datei zum Download bereit. Zum Anzeigen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.

Nach Ausfüllen des Antrags durch den Arbeitgeber ist dieser der unten angegebenen Dienststelle zuzuleiten.

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Gefahrenabwehr und Straßenverkehr
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-535

  Ansprechpartner
Marco Zimmermann
Zimmer 545
5. Etage
Telefon  02403/71-254
Telefax  02403/60999-306

Marco.Zimmermann@eschweiler.de
Helmut Greven
Zimmer 534a
5. Etage
Telefon  02403/71-248
Telefax  02403/60999-096

helmut.greven@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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