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Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
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Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt (§§ 12 Abs. 2, 20 FSHG).
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| Beantragung, Verfahren |
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Die Arbeitgeber erhalten grunsätzlich einen Antrag auf Erstattung des Arbeitsentgelts durch die Stadt Eschweiler durch Ihren Arbeitnehmer.
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| benötigte Unterlagen |
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Der Antrag für Arbeitgeber sowie weitergehende Informationen stehen Ihnen hier als pdf-Datei zum Download bereit. Zum Anzeigen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Nach Ausfüllen des Antrags durch den Arbeitgeber ist dieser der unten angegebenen Dienststelle zuzuleiten.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Abteilung für Gefahrenabwehr und Straßenverkehr |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-535
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| Ansprechpartner |
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| Helmut Greven |
Zimmer 534a
5. Etage
Telefon 02403/71-248
Telefax 02403/60999-096
helmut.greven@eschweiler.de
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| Marco Zimmermann |
Zimmer 534a
5. Etage
Telefon 02403/71-669
Telefax 02403/60999-306
marco.zimmermann@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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