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  Anliegen

Denkmalschutzgesetz, Erlaubnisverfahren nach § 9

Eine Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz ist zu beantragen für:
  • jede Veränderung an oder in einem Denkmal einschließlich der Änderung der Nutzung,
  • jede Veränderung in der Umgebung eines Denkmals,
  • die Beseitigung eines Denkmals.

  Beantragung, Verfahren

Der Antrag auf Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz ist bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Die Untere Denkmalbehörde entscheidet über den Antrag im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
  benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung ist das entsprechende Formular zu verwenden. Das Formular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.

Falls es für das Verständnis des Antrags notwendig ist, sind dem Antrag Pläne oder andere erläuternde Unterlagen beizufügen.

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bauordnungsabteilung
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-520

  Ansprechpartner
Brigitte Lammertz-Dreßler
Zimmer 482
4. Etage
Telefon  02403/71-604
Telefax  02403/60999-163

brigitte.lammertz-dressler@eschweiler.de
Irmgard Mailandt
Zimmer 482
4. Etage
Telefon  02403/71-638
Telefax  02403/60999-211

irmgard.mailandt@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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