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Denkmalschutzgesetz, Steuerbescheinigung nach § 40
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Für Aufwendungen, die einem Denkmaleigentümer für die Sanierung oder Unterhaltung eines Baudenkmals entstanden sind, kann eine Bescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz zur Vorlage beim Finanzamt beantragt werden. Die Bescheinigung kann nur erteilt werden, wenn die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind:
- Das Baudenkmal muss vor Beginn der Baumaßnahmen rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler eingetragen worden sein,
- die Baumaßnahmen müssen vor Beginn ihrer Ausführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sein, das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland sollte an der Abstimmung beteiligt werden,
- die Aufwendungen müssen nach Art um Umfang dazu erforderlich sein, das Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen.
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| Beantragung, Verfahren |
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Der Antrag auf Ausstellen einer Bescheinigung gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz ist bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Die Untere Denkmalbehörde prüft die eingereichten Unterlagen und das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen. Sie entscheidet über den Antrag im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und wird die Bescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz ggf. erteilen.
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| benötigte Unterlagen |
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Für die Antragstellung ist das entsprechende Formular zu verwenden. Das Formular steht Ihnen zum Download im pdf-Format zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.
Die zu bescheinigenden Rechnungen sind dem Antrag beizufügen, zu nummerieren und entsprechend der Nummerierung in dem Antrag aufzuführen. Falls mehr als fünf Rechnungen eingereicht werden, ist die Liste auf einem gesonderten Beiblatt fortzuführen.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Bauordnungsabteilung |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-520
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| Ansprechpartner |
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| Brigitte Lammertz-Dreßler |
Zimmer 482
4. Etage
Telefon 02403/71-604
Telefax 02403/60999-163
brigitte.lammertz-dressler@eschweiler.de
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| Irmgard Mailandt |
Zimmer 482
4. Etage
Telefon 02403/71-638
Telefax 02403/60999-211
irmgard.mailandt@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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