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  Anliegen

Denkmalschutzgesetz, Steuerbescheinigung nach § 40

Für Aufwendungen, die einem Denkmaleigentümer für die Sanierung oder Unterhaltung eines Baudenkmals entstanden sind, kann eine Bescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz zur Vorlage beim Finanzamt beantragt werden. Die Bescheinigung kann nur erteilt werden, wenn die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind:
  1. Das Baudenkmal muss vor Beginn der Baumaßnahmen rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler eingetragen worden sein,
  2. die Baumaßnahmen müssen vor Beginn ihrer Ausführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sein, das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland sollte an der Abstimmung beteiligt werden,
  3. die Aufwendungen müssen nach Art um Umfang dazu erforderlich sein, das Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen.

  Beantragung, Verfahren

Der Antrag auf Ausstellen einer Bescheinigung gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz ist bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Die Untere Denkmalbehörde prüft die eingereichten Unterlagen und das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen. Sie entscheidet über den Antrag im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und wird die Bescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz ggf. erteilen.
  benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung ist das entsprechende Formular zu verwenden. Das Formular steht Ihnen zum Download im pdf-Format zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.

Die zu bescheinigenden Rechnungen sind dem Antrag beizufügen, zu nummerieren und entsprechend der Nummerierung in dem Antrag aufzuführen. Falls mehr als fünf Rechnungen eingereicht werden, ist die Liste auf einem gesonderten Beiblatt fortzuführen.

  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bauordnungsabteilung
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-520

  Ansprechpartner
Brigitte Lammertz-Dreßler
Zimmer 482
4. Etage
Telefon  02403/71-604
Telefax  02403/60999-163

brigitte.lammertz-dressler@eschweiler.de
Irmgard Mailandt
Zimmer 482
4. Etage
Telefon  02403/71-638
Telefax  02403/60999-211

irmgard.mailandt@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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