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  Anliegen

Schulzuführungen

Für die Gewährleistung eines regelmäßigen Schulbesuches im Rahmen der Schulpflicht nach dem Schulpflichtgesetz werden Schülerinnen und Schüler bei erheblichen Schulversäumnissen durch die örtliche Ordnungsbehörde auf Antrag der Schule zugeführt. Dies erfolgt durch Abholung der Kinder / Jugendlichen und Zuführung zur Schule durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Bei permanenter oder wiederholter Verweigerung des Schulbesuches sind Bußgeldverfahren gegen die Erziehungsberechtigten die notwendige Folge.

Ordnungsrechtliche Zwangsmittel sind in Einzelfällen nicht zu vermeiden, um auf Schulversäumnisse wirksam zu reagieren. Sie sollten aber immer nur die letzte anwendbare Möglichkeit sein, wenn andere Interventionsversuche gescheitert sind. Sinnvolle pädagogische Maßnahmen versprechen auf Dauer sicherlich den nachhaltigeren Erfolg.

  Beantragung, Verfahren

schriftlicher Antrag durch die Schule
  benötigte Unterlagen


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Einwohnerdienste und allgemeine Ordnung
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-575

  Ansprechpartner
Peter Zinner
Zimmer 548
5. Etage
Telefon  02403/71-573
Telefax  02403/60999-307

peter.zinner@eschweiler.de
Wolfgang Cohnen
Zimmer 547
5. Etage
Telefon  02403/71-571
Telefax  02403/60999-041

wolfgang.cohnen@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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