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Rückerstattung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
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Sie haben durch das Sozialamt der Stadt Eschweiler Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erhalten, die Ihnen nach den einschlägigen Vorschriften als Darlehen gewährt wurde und sind nun dem Sozialamt zur Rückzahlung der entstandenen Sozialhilfekosten verpflichtet. Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.
Sie haben Leistungen des Sozialamtes zu Unrecht erhalten und sind nun durch das Sozialamt zur Rückzahlung der entstandenen Sozialhilfekosten verpflichtet. Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.
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| Beantragung, Verfahren |
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| benötigte Unterlagen |
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Die Rückzahlung von sozialhilferechtlichen Darlehen/Rückforderungen verlangt die Überprüfung der persönlichen und finanziellen Situation des Zahlungspflichtigen, um bewerten zu können, ob und in welcher Höhe der Zahlungspflichtige zum jeweiligen Zeitpunkt zur Rückzahlung der gegen ihn bestehenden Forderung in der Lage ist.
Dazu benötigt die Sachbearbeitung in der Regel mindestens folgende Unterlagen:
- Angaben über aktuelle persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
- Immer: Aktuelle Einkommensnachweise (Zeitraum der letzten drei Monate umfassend)
- Nachweise über regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen mit Nachweisen, die die laufende Befriedigung der Forderung belegen (z.B. Kreditvertrag und laufende Kontoauszüge über Ratenzahlung)
- Eventuell - bei Summe, die die eigenen monatlichen Zahlungsmöglichkeiten deutlich übersteigen - ein Stundungsantrag bzw. ein Antrag auf Gewährung einer Ratenzahlung.
Über die Erforderlichkeit, weitere Unterlagen einzureichen, kann oft erst nach einer ersten Kontaktaufnahme entschieden werden. Hilfreich ist es aber auf jeden Fall, sich vor einem Gesprächstermin einen Auskunftsbogen zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation zukommen zu lassen.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Abteilung für soziale Angelegenheiten |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-538
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| Ansprechpartner |
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| Elke Wegner |
Zimmer 237
2. Etage
Telefon 02403/71-302
Telefax 02403/60999-292
elke.wegner@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Eine Terminvergabe erfolgt montags - freitags von 8.30 Uhr - 9.00 Uhr durch telefonische Absprache. |
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