Stadt Eschweiler
Stadtinformationen
Rathaus
Organigramm

Anliegen

MitarbeiterInnen

Formulare

Rat & Ausschüsse

Amtsblatt

Ortsrecht

Personalrat

Wirtschaftsförderung
Gewerbegrundstücke
Baugrundstücke
Immobilienverkäufe
Verkehr
Kultur & Freizeit
Einrichtungen
Abfall und Umwelt
Links
Impressum
Kontakt
Home | Rathaus | Anliegen
  Anliegen

Rückerstattung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz

Sie haben durch das Sozialamt der Stadt Eschweiler Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erhalten, die Ihnen nach den einschlägigen Vorschriften als Darlehen gewährt wurde und sind nun dem Sozialamt zur Rückzahlung der entstandenen Sozialhilfekosten verpflichtet. Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.

Sie haben Leistungen des Sozialamtes zu Unrecht erhalten und sind nun durch das Sozialamt zur Rückzahlung der entstandenen Sozialhilfekosten verpflichtet. Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.

  Beantragung, Verfahren


  benötigte Unterlagen

Die Rückzahlung von sozialhilferechtlichen Darlehen/Rückforderungen verlangt die Überprüfung der persönlichen und finanziellen Situation des Zahlungspflichtigen, um bewerten zu können, ob und in welcher Höhe der Zahlungspflichtige zum jeweiligen Zeitpunkt zur Rückzahlung der gegen ihn bestehenden Forderung in der Lage ist.

Dazu benötigt die Sachbearbeitung in der Regel mindestens folgende Unterlagen:
  • Angaben über aktuelle persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
  • Immer: Aktuelle Einkommensnachweise (Zeitraum der letzten drei Monate umfassend)
  • Nachweise über regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen mit Nachweisen, die die laufende Befriedigung der Forderung belegen (z.B. Kreditvertrag und laufende Kontoauszüge über Ratenzahlung)
  • Eventuell - bei Summe, die die eigenen monatlichen Zahlungsmöglichkeiten deutlich übersteigen - ein Stundungsantrag bzw. ein Antrag auf Gewährung einer Ratenzahlung.

Über die Erforderlichkeit, weitere Unterlagen einzureichen, kann oft erst nach einer ersten Kontaktaufnahme entschieden werden. Hilfreich ist es aber auf jeden Fall, sich vor einem Gesprächstermin einen Auskunftsbogen zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation zukommen zu lassen.


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für soziale Angelegenheiten
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-538

  Ansprechpartner
Elke Wegner
Zimmer 237
2. Etage
Telefon  02403/71-302
Telefax  02403/60999-292

elke.wegner@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Eine Terminvergabe erfolgt
montags - freitags von 8.30 Uhr - 9.00 Uhr
durch telefonische Absprache.

Copyright © 07.02.2012 Stadt Eschweiler