Mitarbeiter/innen die dienstliche Reisen antreten z.B. Seminar- oder Konferenzteilnahmen, stellen hierzu entsprechend einen Dienstreiseantrag.
Für Einzelgenehmigungen sind zuständig (außer im Zusammenhang mit Fortbildungen und kostenpflichtigen Tagungen pp.):
- für Dienstreisen bis zu einem Tag Abwesenheit der Amtsleiter für die Mitarbeiter
- für Dienstreisen über einen Tag hinaus und für Dienstreisen der Amtsleiter die Dezernenten
- für Dienstreisen der Beigeordneten der Bürgermeister
Den Beigeordneten, Amtsleitern und Abteilungsleitern gilt die Genehmigung für Dienstreisen – außer im Zusammenhang mit Fortbildungen und kostenpflichtigen Tagungen pp. – bis zu einem Tag innerhalb des Landes NRW im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeit erteilt. Die Dienstreise ist im Einvernehmen mit dem nächst höheren Vorgesetzten und unter Ab- und Rückmeldung bei ihm durchzuführen.
Dienstreiseanträge im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen oder für Tagungen pp. mit Kostenbeteilung sind zusammen mit dem Anmeldungsantrag an das Personalamt zu richten.