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Aufbruchgenehmigung
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Ein Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung durch den zuständigen Straßenbaulastträger und ist grundsätzlich abhängig von der Genehmigung Dritter (z.B. Ordnungsamt/ Verkehrlenkung, andere Wegebaulastträger, EWV, Telekom, RWE u. ä.).
Einen Antrag auf Aufbruchgenehmigung muss im Wesentlichen bei Maßnahmen gestellt werden, die ganz oder teilweise im öffentlichen Verkehrsraum Tiefbauarbeiten nach sich ziehen (z. B. bei der Herstellung von Grundstückszufahrten).
Für einen Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche sind nur Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerkskarte Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen. Der Antragsteller haftet für alle evtl. Schäden und trägt die vollen Kosten. Für die Herstellung eines Aufbruches ist in der Regel eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Erteilung der Aufbruchgenehmigung und den weiteren Genehmigungen Dritter (s. o.) durch das Fachunternehmen beim Ordnungsamt der Stadt Eschweiler zu beantragen.
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| Beantragung, Verfahren |
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Grundsätzlich ist bei baulicher Veränderung des öffentlichen Straßenraumes immer eine Genehmigung der Stadt Eschweiler einzuholen. Im Falle eines Aufbruchs des öffentlichen Verkehrsraumes steht der erforderliche Antrag hier für Sie zum Download bereit. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.
Grundlage für die Bearbeitung ist die vollständige Ausfüllung des Antragsformulars und die Beifügung aller benötigten Unterlagen. Vor Durchführung der Maßnahme müssen alle sonstige erforderliche Genehmigungen der Stadt Eschweiler oder Dritter erteilt worden sein. Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zurzeit 18,00 € und ist unmittelbar nach Zustellung der Genehmigung zu zahlen. Die Kosten des Aufbruches sind vom Antragsteller zu bezahlen.
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| benötigte Unterlagen |
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Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:1000 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite, Länge und Tiefe des geplanten Aufbruches und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Abteilung für Straßenraum und Verkehr |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-532
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| Ansprechpartner |
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| Heinz-Peter Frings |
Zimmer 475
4. Etage
Telefon 02403/71-354
Telefax 02403/71-532
heinz-peter.frings@eschweiler.de
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| Ralf Mommer |
Zimmer 474
4. Etage
Telefon 02403/71-412
Telefax 02403/71-532
ralf.mommer@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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