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  Anliegen

Wehrerfassung

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen, die bereits das 17. Lebensjahr vollendet haben und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der o. g. Behörde zu melden.

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen, die ohne feste Wohnung die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.

Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienliche Unterlagen mitzubringen.

Wehrpflichtige, die der Aufforderung sich zu melden, nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 45 des Wehrpflichtgesetzes mit Geldbuße geahndet werden kann.

Allgemeine Auskünfte über die Wehrpflicht erteilt das Kreiswehrersatzamt Jülich, 52428 Jülich, Telefon: 0 24 61/62 60.

  Beantragung, Verfahren

Gebühren entstehen nicht. Beglaubigte Fotokopien von Schriftstücken, die für das Verfahren erforderlich sind, sind ebenfalls gebührenfrei.
  benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bürgerbüro
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-575 Tel. 02403/71-600

  Ansprechpartner
Justina Kindt
Zimmer 24
Erdgeschoss
Telefon  02403/71-600
Telefax  02403/71-575

justina.kindt@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

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