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  Anliegen

Jahresabschluss

Nach § 93 Abs. 1 GO NRW a.F. hat die Gemeinde in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens nachzuweisen. Der Bürgermeister hat die Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten, der über die vom Rechnungsprüfungsausschuß geprüfte Jahresrechnung und über die Entlastung bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgende Jahr beschließt.
  Beantragung, Verfahren


  benötigte Unterlagen


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Geschäftsbuchführung und Anlagenbuchhaltung
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-556

  Ansprechpartner
Julia Keuter
Zimmer 539
5. Etage
Telefon  02403/71-656
Telefax  02403/60999-272

julia.keuter@eschweiler.de
Wolfgang Mertens
Zimmer 540c
5. Etage
Telefon  02403/71-230
Telefax  02403/60999-182

wolfgang.mertens@eschweiler.de
Bettina Merx
Zimmer 540 b
5. Etage
Telefon  02403/71-231
Telefax  02403/60999-183

bettina.merx@eschweiler.de
Michaela Schütte
Zimmer 540a
5. Etage
Telefon  02403/71-492
Telefax  02403/60999-258

michaela.schuette@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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