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Haushaltssatzung

  

Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage der Gemeinde für ihre Haushaltswirtschaft in Form einer Ortssatzung. Sie ist für jedes Haushaltsjahr neu zu erlassen. Dabei ist das Haushaltsjahr grundsätzlich das Kalenderjahr.

Wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Diesbezüglich werden in der Haushaltssatzung folgende Endsummen (Gesamtbeträge) festgesetzt: Im Ergebnisplan die der Erträge und Aufwendungen, im Finanzplan der Ein- und Auszahlungen (und zwar jeweils für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit). Darüber hinaus wird die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Kreditermächtigung festgesetzt. Hiervon zu trennen ist der gleichfalls festzusetzende Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite), die Verringerung des Eigenkapitals, getrennt nach Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage sowie ggfs. die Angabe des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Ist kein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, entfällt die letztgenannte Angabe. Weiterhin sind die Steuersätze der Realsteuer (Grund- u. Gewerbesteuer) grundsätzlich - soweit keine Hebesatzung erlassen wird - in der Haushaltssatzung festzusetzen.

 

Haushalt 2010

Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2010 war ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, da in zwei aufeinander folgenden Jahren (2010 / 2011) geplant war, die Allgemeine Rücklage um mehr als 1/20 zu verringern.

Die vom Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 30.06.2010 beschlossene Haushaltssatzung 2010 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2013 wurde nicht genehmigt.

Mit der Aufsichtsbehörde konnte vereinbart werden, die noch erforderlichen Konkretisierungen der Einsparpotenziale, vornehmlich bei den Sach- und Dienstleistungen sowie bei den Transferaufwendungen im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung 2011, vorzunehmen.

 

Haushalt 2011

 

Die dem Haushalt 2011 zugrunde liegenden Ansätze im zu betrachtenden Finanzplanungszeitraum zeigen folgende Ergebnisentwicklung:

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

-24.744.260 €

-27.530.610 €

-10.167.760 €

-8.023.360 €

-1.585.840 €

365.914 €

 

Bei der Beurteilung dieser Fehlbedarfslinie ist zu berücksichtigen, dass selbst bei einer vollständigen Umsetzung der vom Rat im Rahmen der Haushaltsverabschiedung 2010 beschlossenen Einsparpotenziale und der Weiterverfolgung dieser mit der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erst in 2016 der Haushaltsausgleich realistisch dargestellt werden kann.

 

Dies macht deutlich, welchen Kraftakt die Stadt Eschweiler hier vollziehen muss, um den gesetzlichen Anforderung zur Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes zu entsprechen.

 

Durch die am 18.05.2011 durch den Landtag NRW verabschiedete Änderung des § 76 GO NRW kann die aufsichtsbehördliche Genehmigung nur erteilt werden, wenn aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im 10. auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird.

Insoweit ist die Erweiterung des HSK-Planungszeitraums gesetzeskonform und beeinträchtigt nicht die Genehmigungsfähigkeit der 1. Fortschreibung des Konzeptes.

Im Folgenden finden Sie die mit Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler vom 04.05.2011 sowie Beitrittsbeschluss vom 30.11.2011 zur aufsichtbehördlichen Genehmigung vom 22.11.2011 erlassene Haushaltssatzung 2011 sowie die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2013 (erweitert um die Jahre 2014 – 2016).

Die Haushaltssatzung 2011 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

 

Haushalt 2012

Der am 14.12.2011 eingebrachte Haushaltsentwurf 2012 schließt im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnisplanung mit einem Fehlbedarf von rd. 1,6 Mio. € (2015) ab, wobei insgesamt nach erheblichen Anstrengungen eine kontinuierliche Absenkung der geplanten Fehlbedarfe zu verzeichnen ist.

Durch die stringente Fortsetzung des Konsolidierungsprozesses kann der Haushaltsausgleich auch im Rahmen der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes im erweiterten Planungszeitraum im Jahr 2016 realistisch dargestellt werden.

Im Folgenden finden Sie den am 14.12.2011 eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung 2012 sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2016.

Hierbei besteht Band I aus:

-                     der Haushaltssatzung,

-                     dem Vorbericht

-                     der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2016

-                     den Anlagen zum Haushaltsplan

Band I steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

 

Band II besteht aus

-                     dem Gesamtergebnisplan

-                     dem Gesamtfinanzplan

-                     den Teilplänen nach Produktbereichen

-                     den Teilplänen nach Produkten

-                     der Investitionsübersicht

Das Inhaltsverzeichnis zu Band II steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Band II steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2012 kann, während der Dauer des Beratungsverfahrens bis zur Beschlussfassung im Stadtrat am 28.03.2012, während der Sprechzeiten

 

montags bis mittwochs, freitags

von 8.30 bis 12.00 Uhr

und donnerstags

von 14.00 bis 17.45 Uhr

 

im Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler, Zimmer 539 (5.Etage), eingesehen werden.

Es wird auf die amtliche Bekanntmachung (Amtblatt der Stadt Eschweiler; 27. Jahrgang; Ausgabe Nr. 23; 20.12.2011) verwiesen.


  Beantragung, Verfahren


  benötigte Unterlagen


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Geschäftsbuchführung und Anlagenbuchhaltung
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-556

  Ansprechpartner
Wolfgang Mertens
Zimmer 540c
5. Etage
Telefon  02403/71-230
Telefax  02403/60999-182

wolfgang.mertens@eschweiler.de
Bettina Merx
Zimmer 540 b
5. Etage
Telefon  02403/71-231
Telefax  02403/60999-183

bettina.merx@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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