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  Anliegen

Seniorenbeauftragter

Die Grundlage der Seniorenarbeit bildet die Altenhilfe im Sinne des § 71 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

„Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.“

Schwerpunkte sind u.a.:

  • Die Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit im Alter so lange wie möglich zu erhalten und zu sichern
  • Klärung von Problem- und Konfliktsituationen
  • Entwicklung neuer Lebensperspektiven
  • Das „Verbleiben-können“ in dem gewohnten Lebensumfeld
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Grundlage der Arbeit ist das Prinzip „ambulant vor stationär“.

Aufgabenbereiche:

  • Beratung und Information für Seniorinnen und Senioren, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Diensten über vorhandene Angebote in Bereichen der Altenhilfe:
    • Mobile Soziale Hilfedienste
    • Nachbarschaftshilfe
    • Hausnotrufsystem
    • Wohnraumanpassung
    • Betreutes Wohnen
    • Essen auf Rädern
    • Ambulante Pflegedienste
    • Stationäre Pflegedienste
    • Stationäre Einrichtungen der Altenpflege
    • Kurzzeitpflege
    • Pflegeversicherung
    • Hilfen bei der Antragsstellung
  • Sozialer Außendienst
  • Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren
  • Kooperation mit ambulanten Pflegediensten
  • Koordination von Hilfen
  • Ansprechpartner für ehrenamtliche Kräfte in der Altenarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit

  Beantragung, Verfahren


  benötigte Unterlagen


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für soziale Angelegenheiten
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-538

  Ansprechpartner
Winfried Effenberg
Zimmer 239
2. Etage
Telefon  02403/71-330
Telefax  02403/60999-056

winfried.effenberg@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr
oder nach Vereinbarung.

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