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  Anliegen

Denkmalliste

Gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz sind Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. In die Denkmalliste der Stadt Eschweiler sind zurzeit 193 Baudenkmäler (Denkmalliste Teil A) und 9 Bodendenkmäler (Denkmalliste Teil B) eingetragen. Die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalbehörde beantworten Ihnen gerne eventuelle Fragen zur Denkmalliste.

Die Denkmalliste der Stadt Eschweiler (Teil A und B) steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Drucken der Liste muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.

  Beantragung, Verfahren

Die Eintragung eines Bau- oder Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler erfolgt auf Antrag des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland oder des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, auf Antrag des Eigentümers oder seitens der Denkmalbehörde der Stadt Eschweiler.
  benötigte Unterlagen

Als Eigentümer können Sie den Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste formlos stellen. Hilfreich für die Erstellung des für die Eintragung notwendigen Gutachtens sind genaue Angaben wie Adresse und Flurstücksbezeichnung, alte Pläne oder Fotos und alles, was sie über die Entstehung und Geschichte wissen.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bauordnungsabteilung
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-520

  Ansprechpartner
Brigitte Lammertz-Dreßler
Zimmer 482
4. Etage
Telefon  02403/71-604
Telefax  02403/60999-163

brigitte.lammertz-dressler@eschweiler.de
Irmgard Mailandt
Zimmer 482
4. Etage
Telefon  02403/71-638
Telefax  02403/60999-211

irmgard.mailandt@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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