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  Anliegen

Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohneigentum

Sollen Wohnungen oder sonstige Nutzungseinheiten von Gebäuden in Einzeleigentum umgewandelt werden, so ist eine Bescheinigung über deren Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen.
  Beantragung, Verfahren

Nach Vorlage des Antrags und der Unterlagen wird die Prüfung der Abgeschlossenheit durchgeführt und bei positivem Ergebnis die Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Vorlage beim Notar erteilt.

Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren für die Bescheinigung ist abhängig von der Frage, ob die Aufteilung im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren oder außerhalb eines solchen Verfahren durchgeführt wird und von der Zahl der Einheiten und der Anzahl der Ausfertigungen.

  benötigte Unterlagen

Formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer) einschließlich Grundbuchblattnummer mit Bauvorlagen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten). In den Grundrissplänen sind die jeweiligen Räume einer Einheit durch Nummerierung zuzuordnen.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Bauordnungsabteilung
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-520

  Ansprechpartner
Amador Campillo-Perez
Zimmer 434a
4. Etage
Telefon  02403/71-428
Telefax  02403/60999-037

amador.campillo-perez@eschweiler.de
Eva Breuer
Zimmer 435
4. Etage
Telefon  02403/71-432
Telefax  02403/60999-059

eva.breuer@eschweiler.de
Ursula Meier
Zimmer 439
4. Etage
Telefon  02403/71-439
Telefax  02403/60999-178

ursula.meier@eschweiler.de
Ragnar Migenda
Zimmer 441
4. Etage
Telefon  02403/71-468
Telefax  02403/60999-185

ragnar.migenda@eschweiler.de
Tanja Ott
Zimmer 435
4. Etage
Telefon  02403/71-490
Telefax  02403/60999-074

tanja.ott@eschweiler.de
Monika Römisch
Zimmer 436
4. Etage
Telefon  02403/71-459
Telefax  02403/60999-236

monika.roemisch@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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