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Negativbescheinigung

Mit einer Negativbescheinigung kann die Mutter eines „nichtehelichen Kindes“ nachweisen, dass sie die alleinige elterliche Sorge und damit die alleinige gesetzliche Vertretung für ihr Kind hat.

Bei welchen Angelegenheiten wird eine Negativbescheinigung benötigt?

Die Vorlage einer Sorgebescheinigung kann bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind verlangt werden. Dazu gehören unter anderem die Eröffnung von Bankkonten, die Beantragung von Elterngeld oder die Anmeldungen in Schule oder Kindergarten.

Auf welcher Grundlage wird eine Negativbescheinigung ausgestellt?

Nicht verheiratete Kindeseltern können für ihr Kind eine Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgeben. Diese Erklärung wird bei dem Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, in einem Register (sog. Sorgeregister) erfasst. Das Jugendamt Eschweiler führt also das Sorgeregister für alle in Eschweiler geborenen Kinder.

Befindet sich nun keine Eintragung in diesem Register, kann der  Mutter des nichtehelich in Eschweiler geborenen Kindes eine Negativbescheinigung ausgestellt werden. Die Erteilung dieser Negativbescheinigung ist kostenfrei.

Wichtig:
Die Negativbescheinigung enthält  keinerlei Aussagen darüber, ob unabhängig von einer abgegebenen Sorgeerklärung andere gerichtliche Sorgerechtsentscheidungen  ergangen sind.

Was passiert, wenn das Kind nicht in Eschweiler geboren ist?

Wurde das Kind nicht in Eschweiler geboren, fragt das Jugendamt bei dem zuständigen Sorgeregister nach. Dann kann bei Vorlage der Voraussetzungen die Negativbescheinigung ausgestellt werden.

  Beantragung, Verfahren

Telefonische Kontaktaufnahme bzw. persönlicher Besuch.


  benötigte Unterlagen

Abstammungsurkunde des Kindes
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Jugendamt
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-577

  Ansprechpartner
Helene Breuer
Zimmer 232
2. Etage
Telefon  02403/71-482
Telefax  02403/60999-030

helene.breuer@eschweiler.de
Anne Weiland
Zimmer 232
2. Etage
Telefon  02403/71-451
Telefax  02403/60999-050

anne.weiland@eschweiler.de
Cindy Schyns
Zimmer 232
2. Etage
Telefon  02403/71-274
Telefax  02403/60999-131

cindy.schyns@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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