Die Sperrzeit ist die Zeit, in der kein Gast in den Räumen einer Gaststätte oder Vergnügungsstätte verweilen darf. Sie beginnt für Gaststätten um 05.00 Uhr und für Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Kinos, um 01.00 Uhr. Das Ende der Sperrzeit ist generell auf 06.00 Uhr festgesetzt.
Für den Betrieb der Außenfläche einer Gaststätte (Außengastronomie) dauert die Sperrzeit von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine Kunden bewirtet werden. Eine Verkürzung der Sperrzeit ist nicht möglich.