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  Anliegen

Sperrzeit

Die Sperrzeit ist die Zeit, in der kein Gast in den Räumen einer Gaststätte oder Vergnügungsstätte verweilen darf. Sie beginnt für Gaststätten um 05.00 Uhr und für Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Kinos, um 01.00 Uhr. Das Ende der Sperrzeit ist generell auf 06.00 Uhr festgesetzt.

Für den Betrieb der Außenfläche einer Gaststätte (Außengastronomie) dauert die Sperrzeit von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine Kunden bewirtet werden. Eine Verkürzung der Sperrzeit ist nicht möglich.

Weitergehende Information können der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufhebung und Verkürzung von Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Stadt Eschweiler entnommen werden.

  Beantragung, Verfahren


  benötigte Unterlagen


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung für Gefahrenabwehr und Straßenverkehr
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-535

  Ansprechpartner
Andrea Breuer
Zimmer 536
5. Etage
Telefon  02403/71-476
Telefax  02403/60999-143

andrea.breuer@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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