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Schadenersatzforderungen aus Kfz-Unfällen
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Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Eschweiler aus Unfällen, die durch städtische Kfz verursacht wurden.
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| Beantragung, Verfahren |
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Schadensersatzforderungen können dem Rechtsamt formlos (schriftlich oder mündlich) mitgeteilt werden. Dieses fertigt eine Schadensanzeige. Der Schadensanzeige sind regelmäßig beizufügen: - Schilderung des Geschädigten (Schadenshergang, Schadenshöhe), möglichst mit Skizze, ggf. Fotos - möglichst Polizeibericht, soweit vorhanden - Belege zur Schadenshöhe - hier sollte zweckmäßigerweise vorab abgestimmt werden, ob ein Sachverständigen-Gutachen erforderlich ist Die vom Rechtsamt gefertigte Schadenanzeige wird sodann - zusammen mit der Stellungnahme des zuständigen Fachamtes - an die städt. Versicherung weitergeleitet. Die weitere Abwicklung erfolgt über die Kfz.- Haftpflichtversicherung, die sich direkt mit dem Geschädigten in Verbindung setzt.
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| benötigte Unterlagen |
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| zuständige Dienststelle |
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Stadt Eschweiler |
| Rechtsamt |
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax 02403/71-619
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| Ansprechpartner |
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| Waltraud Reuter |
Zimmer 183
1. Etage
Telefon 02403/71-493
Telefax 02403/60999-230
waltraud.reuter@eschweiler.de
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| Öffnungszeiten |
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Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung |
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