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  Anliegen

Eingliederungshilfe (Jugendhilfe, Legasthenie/Dyskalkulie)

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Eingliederungshilfe umfasst sowohl den stationären als auch den teilstationären Bereich.
 
Im ambulanten Bereich werden hier Therapiemöglichkeiten für Legasthenie (Lese- Rechtschreibschwäche / LRS) und Dyskalkulie (Rechenschwäche) angeboten.

  Beantragung, Verfahren

Die Beantragung erfolgt über das Jugendamt. Beteiligt am Genehmigungsverfahren sind die jweiligen Schulen, die Beratungsstelle des Kreises Aachen oder vergleichbare Stellen.

  benötigte Unterlagen


  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-577

  Ansprechpartner
Roland Hampel
Zimmer 232
2. Etage
Telefon  02403/71-326 oder 02403/6091721
Telefax  02403/60999-101

roland.hampel@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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