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Niederschlagswasserüberprüfungen

Zum 01.01.1996 wurde der getrennte Gebührenmaßstab für die Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) bei der Stadt Eschweiler eingeführt.

Grundlage für die Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Größe der befestigten und bebauten Flächen, von denen Niederschlagswässer direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen können. Diese Flächen werden grundsätzlich im Wege der Selbsterklärung von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke ermittelt, wobei sich die Stadt Eschweiler eine Überprüfung der Angaben vorbehält.

Werden Bauten errichtet oder wird die Größe der befestigten und/oder bebauten Flächen verändert, so hat der Gebührenpflichtige die Größe der Flächen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der Anlagen der Stadt anzuzeigen.

  Beantragung, Verfahren

Nach Fertigstellung sind die Veränderungen formlos bei einer persönlichen Vorsprache oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) der Abteilung Steuern und Abgaben der Stadt Eschweiler mitzuteilen.
  benötigte Unterlagen

Dem Antrag sind nach Möglichkeit geeignete Nachweise (Pläne, Skizzen, Rechnungen) beizufügen.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung Steuern und Abgaben
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-556

  Ansprechpartner
Manuel Bünnagel
Zimmer 534a
5. Etage
Telefon  02403-71740 oder 0177-3710328
Telefax  02403-60999063

manuel.buennagel@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Die Einrichtung von regelmäßigen Sprechzeiten ist leider nicht möglich. Sie werden daher gebeten, bei Bedarf einen Gesprächstermin telefonisch zu vereinbaren.

Copyright © 07.02.2012 Stadt Eschweiler