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  Anliegen

Schiedsamtsangelegenheiten

Nicht jeder (Nachbar)streit (z. B. Grenzstreitigkeiten, Streit wegen Überwuchs, Lärm- oder sonstigen Belästigungen, Beleidigungen u. ä.) muß mittels gerichtlicher und anwaltlicher Hilfe kosten- und zeitintensiv entschieden oder gar jahrelang hingenommen werden.
  
Hier besteht die Möglichkeit, zunächst ein Schiedsverfahren durchzuführen. Dieses ist vergleichsweise schnell und kostengünstig. Dazu kann sich jeder an eine Schiedsperson wenden, die als neutraler Vermittler versuchen wird, die Streitigkeit einer für beide Parteien akzeptablen Lösung zuzuführen.
  
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Hompage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

  Beantragung, Verfahren

Das Schiedsverfahren (Schlichtungsverfahren) kann in bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. Grenzstreitigkeit) oder wegen bestimmter Strafsachen (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) durchgeführt werden.
Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens ist bei der zuständigen Schiedsperson zu stellen. Örtlich zuständig ist in der Regel die Schiedsperson des Bezirks, in deren Gebiet die gegnerische Partei wohnt.
  
Die Schiedsperson lädt beide Parteien zu einem Termin (Schlichtungsverhandlung). Erscheint eine Partei nicht oder entfernt sie sich vor Schluß der Verhandlung, ohne sich jeweils genügend zu entschuldigen, kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld von 10,00 bis 80,00 € festsetzen. Die Schlichtungsverhandlung ist mündlich und nicht öffentlich. Es können freiwillig erschienene Zeugen und Sachverständige gehört und in Anwesenheit der Parteien der Augenschein eingenommen werden. Einigen sich die Parteien, wird ein Vergleich zu Protokoll genommen, aus dem ggf. auch vollstreckt werden kann. Sollte in der Schlichtungsverhandlung (ggf. auch in mehreren Terminen) keine Einigung zustande kommen, steht den Parteien nach wie vor der Rechtsweg offen.
  
Für seine Tätigkeit erhebt die Schiedsperson in der Regel einen Vorschuß auf die voraussichtlich anfallenden Kosten von der antragstellenden Partei. Wer die Kosten letztlich zu tragen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Die Kosten des Schiedsverfahrens setzen sich aus den Gebühren (10,00 bis 40,00 €) und den Auslagen (z. B. Schreibauslagen, Dolmetscher) zusammen.

Schiedspersonen:

Bezirk I: Stadtteil Röhe und Teil Innenstadt
begrenzt nördlich durch die Autobahn, südlich durch Jülicher Straße/Kochsgasse, südlich durch die Talbahn
Herr Reinhard Danowski
Schulstraße 13
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/32950

Bezirk II: Teil Innenstadt
begrenzt nördlich durch die Autobahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, südlich durch die Talbahn, westlich durch Jülicher Straße/Kochsgasse/Langwahn
Neithard Schmidt
Albrecht-Dürer-Straße 6
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/21117
 
Bezirk III: Gebiet südlich der Talbahn
begrenzt nördlich und westlich durch die Talbahn, östlich durch die Grachtstraße und einer Linie in deren südlicher Verlängerung
Roswitha Eichberg
Einhardstraße 22
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/504090
 
Bezirk IV: Süd-Ost-Stadtteile Bergrath, Bohl, Volkenrath, Nothberg, Hastenrath, Scherpenseel
Heinz Rolshoven
Maarfeld 8
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/8091480
     
Bezirk V: Kinzweiler, Hehlrath, St. Jöris
Klaus Tiede
Mühlenweg 8
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/36751

Bezirk VI: Dürwiß
Franz Wings
Robert-Koch-Straße 12
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/52577

Bezirk VII: Weisweiler
Herbert Best
Frankenplatz 8a
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/64132

  benötigte Unterlagen

Ob Unterlagen beizubringen sind, sollte mit der zuständigen Schiedsperson im Einzelfall abgestimmt werden.
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Rechtsamt
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-619

  Ansprechpartner
Waltraud Reuter
Zimmer 183
1. Etage
Telefon  02403/71-493
Telefax  02403/60999-230

waltraud.reuter@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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