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  Anliegen

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument des Jugendamtes, die Aufgaben und Dienstleistungen des Jugendamtes und der Jugend- und Wohlfahrtsverbände aufeinander abzustimmen.

Grundlage dafür sind Ergebnisse aus Gesprächen mit oder Befragungen von Bürgern, Zielgruppen oder Professionellen und aus Analysen von Praxisberichten, Politikanfragen, wissenschaftlichen Arbeiten und fachlichen Konzeptionen.


  Beantragung, Verfahren

keine
  benötigte Unterlagen

keine
  zuständige Dienststelle

Stadt Eschweiler
Abteilung Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefax  02403/71-577

  Ansprechpartner
Olaf Tümmeler
Zimmer 234
2. Etage
Telefon  02403/71-308
Telefax  02403/60999-022

olaf.tuemmeler@eschweiler.de
  Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

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